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Schülerbeförderung

Die Stadt Goch / der Zweckverband Gesamtschule Mittelkreis stellt anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schülern, die den ÖPNV nutzen möchten, ein DeutschlandTicket Schule zur Verfügung. Hierzu ist ein Antrag zu stellen. Die notwendigen Antragsformulare erhalten Sie in der Schule. Vertragspartner für die Bereitstellung der Tickets sind Niederrheinischen Verkehrsbetriebe AG NIAG.

Ein Anspruch auf Übernahme der Kosten für ein Ticket durch die Stadt Goch besteht im Rahmen der Schülerfahrkostenverordnung NRW (SchfkVO) grundsätzlich dann, wenn der einfache Fußweg von der Wohnung bis zur nächstgelegenen Schule für die Schülerinnen und Schüler

  • der Primarstufe (Klassen 1 bis 4) mehr als 2 km
  • der Sekundarstufe I (Klassen 5 bis 10) sowie der Jahrgangsstufe EF des Gymnasiums mehr als 3,5 km
  • der Sekundarstufe II mehr als 5 km

beträgt.

Welcher Schulbesuch mit dem geringsten Aufwand an Kosten und einem zumutbaren Aufwand an Zeit verbunden ist, stellt der Schulträger fest. Er prüft insoweit auch, ob ein Anspruch auf Übernahme von Schülerfahrtkosten besteht und legt den zu leistenden Eigenanteil fest.

Die Höhe des monatlichen Eigenanteils für Schüler/innen der Schulen der Stadt Goch beträgt derzeit:

MonatsbetragPersonenkreis
  
14,00 Eurojede/r volljährige anspruchsberechtigte Schüler/in
14,00 Eurodie / der erste minderjährige anspruchsberechtigte Schüler/in einer Familie ab Klasse 5
7,00 Eurodie / der zweite minderjährige anspruchsberechtigte Schüler/in einer Familie ab Klasse 5
0,00 Eurodie / der dritte und jede/r weitere anspruchberechtigte Schüler/in einer Familie
Empfänger von Leistungen nach dem SBG XII

 

Für Schüler/innen, die eine Grundschule der Stadt Goch besuchen, übernimmt die Stadt Goch als Schulträger den monatlichen Eigenanteil und zahlt diesen an die Niederrheinischen Verkehrsbetriebe AG NIAG.

Sie erhalten Leistungen nach dem SGB II, Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Wohngeld oder Kinderzuschlag? Dann informieren Sie sich bitte bei der für Ihren Wohnort zuständigen Stadt-/Gemeindeverwaltung - Abteilung Bildung und Teilhabe - über die Möglichkeit einer teilweisen Erstattung des Eigenanteils.

Das Ticket muss abonniert werden. Die Laufzeit des Tickets endet, wenn die Anspruchsvoraussetzungen (z.B. Umzug, Verlassen der Schule) nicht mehr gegeben sind und/oder eine Kündigung ausgesprochen wird. 

Mit dem Ticket können Schüler/innen während des gesamten Jahres nicht nur an Schultagen, sondern auch an Wochenenden und in allen Ferien rund um die Uhr mit Nahverkehrsbussen und -bahnen deutschlandweit fahren. In Goch gilt es auch in den Taxi-Bussen, die im Linienverkehr eingesetzt sind.

Bei Fragen zu Anspruchsvoraussetzungen melden Sie sich gerne bei den Mitarbeiterinnen der Schulverwaltung.

Schüler/innen, die erstmalig ein Ticket bestellen möchte, erhalten die Unterlagen im Schulsekretariat.

Schülerinnen und Schüler welche nicht anspruchsberechtigt sind, können das DeutschlandTicket Schule als Selbstzahler erhalten. Der Bestellschein ist im Sekretariat Ihrer Schule erhältlich.

Rechtsgrundlagen

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