Sie wünschen für Ihr Kind einen Wechsel der Schulform? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Wechsel der Schulform beantragen.
Ein Schulformwechsel hat Einfluss auf den Bildungsweg Ihres Kindes. In der 4. Klasse der Grundschule erhält es für die Wahl des weiteren Bildungsganges ab der 5. Klasse von der Grundschule eine Empfehlung für die weitere Schulform. Diese Schullaufbahnempfehlung ist nicht bindend. Sie können Ihr Kind auch an einer anderen Schulform anmelden.
Vor Abschluss der Erprobungsstufe (am Ende der Klasse 6) wird unter Berücksichtigung des Leistungsstandes, der bisherigen von der Schule durchgeführten Fördermaßnahmen und der zu erwartenden Entwicklung der Schülerin oder des Schülers geprüft, ob die gewählte Schulform weiterhin besucht oder die Schulform gewechselt werden sollte.
Sollte sich in der Klasse 7 bis zum Ende der Klasse 8 herausstellen, dass die gewählte Schulform nicht die am besten geeignete für Ihr Kind ist, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit des Wechsels in eine andere Schulform. Hierfür müssen Sie einen Antrag stellen (s.u.).
Wird bei Ihrem Kind ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt, entscheiden Sie, ob ihr Kind an eine Förderschule wechselt oder im gemeinsamen Lernen an der Grundschule bzw. weiterführenden allgemeinbildenden Schule verbleibt.
In der Sekundarstufe I prüft die Schule darüber hinaus jährlich, ob den Eltern leistungsstarker Schülerinnen und Schüler der Wechsel ihres Kindes von der Hauptschule zur Realschule oder zum Gymnasium und von der Realschule zum Gymnasium zu empfehlen ist.
Schülerinnen und Schüler, die die Vollzeitschulpflicht noch nicht erfüllt und die Höchstverweildauer in der Sekundarstufe I noch nicht überschritten haben, müssen in der Regel die Schulform wechseln, wenn sie dieselbe Klasse bereits einmal wiederholt haben und erneut nicht die Versetzung in die nächsthöhere Klasse erreichen.
Über die Aufnahme an einer Schule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.
Fristen
Sie müssen die Anträge in der Regel im Verlauf des 2. Halbjahres, spätestens 6 Wochen vor Ausgabe der Jahreszeugnisse, bei der Schule stellen.
Prozess
- Wechsel der Schulform unter verschiedenen Voraussetzungen möglich
- Eltern können Wechsel beantragen
- Schule kann empfehlen, dass leistungsstarke Schülerinnen und Schüler in eine höhere Schulform wechseln.
- Schülerinnen und Schüler, die nicht erneut dieselbe Klasse wiederholen können und noch schulpflichtig sind, müssen in der Regel in eine niedrigere oder in eine integrierte Schulform wechseln.
- Über die Aufnahme an einer Schule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter und teilt die Entscheidung über die Anmeldung den Beteiligten schriftlich mit.
Voraussetzungen
- evtl. Zeugnisse
- Beschluss der Versetzungskonferenz der bisher besuchten Klasse
- für den Wechsel in eine Förderschule: Nachweis sonderpädagogischer Förderbedarf
- für den Wechsel ins Gymnasium ab Klasse 8 (G9), ab Klasse 7 (G8): Kenntnisse einer zweiten Fremdsprache
Weiterführende Informationen
Gocher Grundschulen
Gemeinschaftsgrundschule Arnold-Janssen
Hinter der Mauer 101, 47574 Goch, Tel.: 0 28 23 / 9 74 00
Gemeinschaftsgrundschule St. Georg,
Gertrudstraße 40, 47574 Goch, Tel.: 0 28 23 / 63 50
Gemeinschaftsgrundschule Freiherr-von-Motzfeld, Pfalzdorf
Hevelingstraße 113, 47574 Goch, Tel.: 0 28 23 / 50 43
Gemeinschaftsgrundschule Niers-Kendel
Schulgebäude Asperden, Knobbenhof 27, 47574 Goch
Dependance Kessel, Steinacker 15, 47574 Goch
Tel.: 0 28 23 / 4 19 37 07
Kath. Bekenntnisgrundschule Liebfrauen
Theodorstr. 26, 47574 Goch, Tel.: 0 28 23 / 22 84
Weiterführende Schulen
Gemeinschaftshauptschule Gustav-Adolf
Wiesenstraße 87, 47574 Goch, Tel.: 0 28 23 / 93 40 0
Leni-Valk-Realschule
Leni-Valk-Str. 37, 47574 Goch, Tel.: 0 28 23 / 4 11 76 0
Stätisches Gymnasium Goch
Hubert-Houben-Str. 9, 47574 Goch, Tel. 0 28 23 / 92 95 0
Gesamtschule Mittelkreis (Trägerschaft liegt beim Zweckverband)
Südring 28, 47574 Goch, Tel.: 0 28 23 / 92 81 60