Benötigte Formulare
Nach § 35 Abs. 1 Schulgesetz NRW (SchulG) beginnt die Schulpflicht für Kinder, die bis zum Beginn des 30. Septembers das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahrs.
Beispiele:
Das Kind wird bis zum 30.09.2023 sechs Jahre alt --> Einschulung zum 1.08.2023.
Das Kind wird nach dem 01.10.2023 und bis zum 30.09.2024 sechs Jahre alt --> Einschulung zum 01.08.2024.
Abweichend zu dieser Regelung kann ein Kind
a) vorzeitig eingeschult werden, wenn es die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzt und im sozialen Verhalten ausreichend entwickelt ist (Schulfähigkeit). Hierzu stellen Eltern zu Beginn des Schuljahres einen entsprechenden Antrag, über den die Schulleitung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens entscheidet. (vgl. § 35 Abs. 2 SchulG)
oder
b) vom Schulbesuch für ein Jahr zurückgestellt werden, wenn erhebliche gesundheitliche Gründe vorliegen. Die Entscheidung trifft die Schulleitung auf der Grundlage des schulärztlichen Gutachtens. Die Eltern sind anzuhören. Die Prüfung kann auch auf Antrag der Eltern erfolgen. Wird ein schulpflichtiges Kind zurückgestellt, muss es für das folgende Schuljahr erneut angemeldet werden. (vgl. § 35 Abs. 3 SchulG)
Einen Überblick der Gocher Schulen finden Sie unten unter "weiterführende Informationen" oder hier.
Befreiung von der deutschen Schulpflicht
Es besteht die Möglichkeit, Ihr Kind von der deutschen Schulpflicht zu befreien, wenn es beispielsweise eine Schule in den Niederlanden besucht/besuchen soll. Hierzu wird die entsprechende Schulbescheinigung aus den Niederlanden und der obenstehende Antrag mit Ihrer Unterschrift benötigt. Sie können uns Ihren Antrag per Post oder Mail zukommen lassen. Verwenden Sie bitte folgende Anschrift:
Stadt Goch
Der Bürgermeister
Abt. 40 Carla Riegel
Markt 2
47574 Goch
c.riegel@goch.de
Ihr Antrag wird dann das Schulamt für den Kreis Kleve, Nassauerallee 15 – 23, 47533 Kleve zur finalen Entscheidung weitergeleitet. Sie werden über die Entscheidung zu Ihrem Antrag auf Befreiung von der Pflicht zum Besuch einer deutschen Schule vom Schulamt des Kreises Kleve informiert.