Schülerinnen und Schüler erhalten am Ende des Schulhalbjahres und des Schuljahres ein Zeugnis über die erbrachten Leistungen oder eine Bescheinigung über die Schullaufbahn.
Schülerinnen und Schüler, die die Schule verlassen, erhalten
1. ein Abschlusszeugnis, wenn nach Erfüllung der Schulpflicht in der Sekundarstufe I oder II ein Abschluss erworben wurde,
2. ein Abgangszeugnis, wenn eine Schule nach Erfüllung der Schulpflicht ohne Abschluss verlassen wird,
3. ein Überweisungszeugnis, wenn Sie innerhalb einer Schulstufe die Schule wechseln; auf Überweisungszeugnissen sind erworbene Abschlüsse und Berechtigungen zu vermerken.
Neben den Angaben zum Leistungsstand werden, mit Ausnahme von Abschluss- und Abgangszeugnissen, in Zeugnissen und in Bescheinigungen über die Schullaufbahn die entschuldigten und unentschuldigten Fehlzeiten aufgenommen. Ferner können Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten aufgenommen werden. Die Schulkonferenz stellt Grundsätze zu einer einheitlichen Handhabung der Aussagen auf.
Nach Entscheidung der Zeugnis- oder Versetzungskonferenz werden weitere Bemerkungen über besondere Leistungen und besonderen persönlichen Einsatz im außerunterrichtlichen Bereich in Zeugnissen und in Bescheinigungen über die Schullaufbahnen aufgenommen. Auf Wunsch der Schülerin oder des Schülers können ebenfalls außerschulische, insbesondere ehrenamtliche, Tätigkeiten gewürdigt werden. In Abschluss- und Abgangszeugnissen beziehen sich die Bemerkungen auch auf die gesamte Schullaufbahn.
Zeugnisse enthalten Rechtsbehelfsbelehrungen, mit denen auf die Möglichkeiten zur Einlegung eines Widerspruchs (z. B. gegen eine Nichtversetzung oder Abschlussnote) hingewiesen wird.
Bei Verlust oder Beschädigung kann das Zeugnis im Regelfall von der besuchten Schule ersetzt werden. Sie können ausnahmsweise durch eine Bescheinigung der oberen Schulaufsichtsbehörde ersetzt werden, wenn bei der Schule keine oder nur noch unvollständige Zeugnisunterlagen vorhanden sind. Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall an die Schule, die das ursprüngliche Zeugnis ausgestellt hat. Zeugnisse, die an der ehemaligen Hauptschule St. Martin ausgestellt wurden, können bei der Gustav-Adolf-Schule angefragt werden.
Voraussetzungen
Besuch eines schulischen Bildungsgangs.