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Schwerbehindertenausweis

Für die erstmalige Feststellung eines Behinderungsgrades und die Änderung eines bereits festgestellten Behinderungsgrades ist die Kreisverwaltung in Kleve zuständig.

Die Anträge dazu erhalten Sie auch an der Information im Rathaus.

Sie können jedoch Ihren Schwerbehindertenausweis beim Bürgerservice verlängern lassen, sofern Sie noch über einen Schwerbehindertenausweis mit freien Verlängerungsfeldern verfügen (Papierformat). Sollte der Schwerbehindertenausweis nicht verlängerbar sein, so ist eine Neuausstellung erforderlich. Sie erhalten dann den Schwerbehindertenausweis im Scheckkartenformat von der Kreisverwaltung Kleve.

Ansprechpartner
Bürgerservice
Telefon: 0 28 23 / 320 - 300
E-Mail: buergerservice@goch.de

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