Benötigte Formulare
Für die erstmalige Feststellung eines Behinderungsgrades und die Änderung eines bereits festgestellten Behinderungsgrades ist die Kreisverwaltung in Kleve zuständig.
Die Anträge dazu erhalten Sie auch an der Information im Rathaus.
Sie können jedoch Ihren Schwerbehindertenausweis beim Bürgerservice verlängern lassen, sofern Sie noch über einen Schwerbehindertenausweis mit freien Verlängerungsfeldern verfügen (Papierformat). Sollte der Schwerbehindertenausweis nicht verlängerbar sein, so ist eine Neuausstellung erforderlich. Sie erhalten dann den Schwerbehindertenausweis im Scheckkartenformat von der Kreisverwaltung Kleve.
Benötigte Unterlagen
- Lichtbild
- Schwerbehindertenausweis
- Ausweisdokument
Kontaktinformationen
Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag von 08.00 - 16.30 Uhr
Mittwoch und Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag von 08.00 - 18.00 Uhr
1. Samstag im Monat von 10.30 - 12.30 Uhr
Eine Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich und muss entweder telefonisch unter 02823/3200 bzw. online unter https://tevis.krzn.de/tevisweb520/ gebucht werden.
Eine Bearbeitung ohne vorherige Terminvereinbarung ist nicht möglich. Bei verspätetem Erscheinen kann keine Bearbeitung garantiert werden.
Weiterführende Informationen
Auskunft erteilt der Kreis Kleve, Abteilung Schwerbehindertenangelegenheiten.
https://www.kreis-kleve.de/schwerbehindertenausweis
Kontakt
Kreisverwaltung Kleve
Nassauerallee 15-23
47533 Kleve
Nebenstelle Geldern
Boeckelter Weg 2
47608 Geldern
Auskünfte erhalten Sie unter
Telefon: 02821 / 85-0 | Telefax: 02821/ 85-500
E-Mail: info@kreis-kleve.de