Inhalt

Selbstauskunft beantragen

Auf Antrag erhalten Sie Auskunft über die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten.

Die Auskunft umfasst:

  • die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten,
  • die Empfänger und Empfängerinnen von regelmäßigen Datenübermittlungen, sowie
  • die Zwecke und die Rechtsgrundlagen
    • der Speicherung sowie
    • der regelmäßiger Datenübermittlungen.

Soweit die Datenübermittlungen durch ein automatisiertes Abrufverfahren oder eine automatisierte einfache Melderegisterauskunft erfolgen, können Sie auf Antrag Auskunft über

  • die Arten der übermittelten Daten
  • als auch ihre Empfänger und Empfängerinnen erhalten.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis bzw. Reisepass, wenn vorhanden

Rechtsgrundlagen

Fristen

Datenübermittlungen über ein automatisierten Abrufverfahren oder die Daten der automatisierten einfachen Melderegisterauskunft werden nach mindestens 12 Monaten, spätestens zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Speicherung folgt, gelöscht.

Besonderheiten

In gesetzlich geregelten Ausnahmefällen kann die Auskunft über gespeicherte Daten verweigert werden, siehe hierzu insbesondere § 11 Bundesmeldegesetz.

Prozess

Persönliche Beantragung

Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

  • Für eine persönliche Beantragung ist ein Termin erforderlich 
  • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

 

Voraussetzungen

Person muss in Goch gemeldet sein. Sie müssen Ihr Ausweisdokument vorlegen.

Kontaktinformationen

Öffnungszeiten:

Montag und Dienstag von 08.00 - 16.30 Uhr

Mittwoch und Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr

Donnerstag von 08.00 - 18.00 Uhr

1. Samstag im Monat von 10.30 - 12.30 Uhr


Eine Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich und muss entweder telefonisch unter 02823/3200 oder kann auch direkt hier online gebucht werden.

Eine Bearbeitung ohne vorherige Terminvereinbarung ist nicht möglich. Bei verspätetem Erscheinen kann keine Bearbeitung garantiert werden. 

Weiterführende Informationen

Informationen des Bundesministeriums des Innern zum Meldewesen :

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/meldewesen/meldewesen.html

Ansprechpartner
Bürgerservice
Telefon: 0 28 23 / 320 - 300
E-Mail: buergerservice@goch.de

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