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Sondernutzungserlaubnis

Die Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen (Straßen, Wege oder Plätze) über den durch die Widmung bestimmten Gebrauch hinaus erfordert unbeschadet sonstiger Vorschriften eine Sondernutzungserlaubnis. Hierzu zählen u.a. das Abstellen und Lagern von Gegenständen aller Art länger als 48 Stunden, Tische und Sitzgelegenheiten für Gewerbetreibende, Verkaufsstände, Verkaufseinrichtungen und Warenauslagen aller Art, das Verteilen von Werbematerial, Infostände oder sonstige Werbeanlagen.

Die Beantragung einer solchen Sondernutzungserlaubnis können Sie direkt hier über ein Webformular durchführen.

Unterlagen

Zur Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis bedarf es eines Antrages der Person, die eine Sondernutzung ausüben will oder zu deren Gunsten die Erlaubnis erteilt werden soll.

Welche Angaben bzw. Unterlagen werden benötigt?

  • Angaben zur Person des Antragstellers/der Antragstellerin
  • Art der Sondernutzung
  • Ausmaß der Sondernutzung
  • Ort der Sondernutzung
  • ggf. Lageplan und/oder Verkehrszeichenplan mit Angaben von Gehweg- und/oder Straßenbreite

Gebühren

Die Gebührenhöhe richtet sich nach der Art, Dauer und Örtlichkeit der Sondernutzung. Es werden Nutzungs- und Verwaltungsgebühren erhoben, die sich nach der Satzung der Stadt Goch über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung) vom 07. Juli 1982 in der jeweils gültigen Fassung richten.

Ansprechpartner

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