Nach der Aufgabe des Kirchhofs an der Pfarrkirche St. Maria-Magdalena als Friedhof für die Gocher Verstorbenen wurde am 24. Februar 1822 ein katholischer Friedhof auf dem Liebfrauenkamp außerhalb des Frauentores (Ecke Greversweg / Gaesdoncker Straße) eingesegnet. Im Sommer 1857 erfolgte nach einer öffentlichen Sammlung die Errichtung einer Kapelle, die 1883 restauriert und im zweiten Weltkrieg zerstört wurde.
Eine wesentliche Erweiterung dieses Friedhofes erfolgte 1891 nach Westen bis zum Thomaspädje. Es wurde zusätzlich eine Totengräberwohnung errichtet und ein Leichenwagen angeschafft. Bereits 1912 wurde am Greversweg neben dem seit 1905 bestehenden evangelischen Friedhof ein neuer katholischen Friedhof angelegt und im November 1913 eingeweiht. 1957 erfolgte die Schließung des alten katholischen Friedhofes Ecke Greversweg / Gaesdoncker Straße. Dieser alte Friedhof, der verwildert und unbenutzt war, wurde 1973 zu einer 4.000 qm großen Park- und Rasenfläche umgestaltet. Nur wenige Grabsteine der Gocher Familien Fonck und van den Bosch sowie der Ehrenbürgerfamilien Schlüpers, Janssen und Kempkes blieben stehen und wurden harmonisch in die Gesamtfläche eingefügt.
Der "neue" Friedhof am Greversweg wurde in den Jahren 1949, 1957 und 1970 jeweils erweitert und umfasst heute eine Gesamtfläche von rd. 11 ha. 1972 wurde der Kalvarienberg auf dem Friedhof umgestaltet. Ursprünglich stand das von Ferdinand Langenberg geschaffene Monument auf dem Kalvarienberg am Rande des Friedhofes. Durch die Erweiterungen wurde dieser Platz nunmehr zum Mittelpunkt des Friedhofs. Das monströse Steingebilde wurde entfernt und durch ein schlichtes Kreuz ersetzt. Bei dieser Gelegenheit erfolgte auch die Umbettung der auf dem alten Friedhof beigesetzten Geistlichen.
Am 14. Juni 1973 beschloss der Rat der Stadt Goch, die Aufteilung des Stadtfriedhofes nach der Glaubenszugehörigkeit aufzuheben und in Zukunft die Bestattungen unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit vorzunehmen.
Am 04. März 1992 erfolgte die Einweihung der neuen Friedhofshalle. Sie befindet sich auf dem neuen Teil des Friedhofes mit Zufahrt von der Hülmer Straße. Das Dach der achteckigen Friedhofshalle hat die Form einer Pyramide.
Kosten
Es können Gebühren anfallen
Rechtsgrundlagen
Kontaktinformationen
Stadtfriedhof Goch
Heribert-Teggers-Weg 1
47574 Goch
Friedhofsbüro
Tel.: 02823-870311
Fax: 02823-870312
Öffnungszeiten des Friedhofsbüros :
montags bis freitags
10:00 Uhr -12:00 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung
Öffnungszeiten der Toiletten :
montags bis donnerstags
8:00 Uhr - 16:00 Uhr
freitags
8:00 Uhr - 13:00 Uhr
Weiterführende Informationen
Bestattungsgebühren auf dem Stadtfriedhof Goch
Benutzung der Friedhofshalle und deren Einrichtungen |
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Aussegnungshalle: |
293,00 Euro |
Benutzung der Aufbahrungsräume inklusive Kühlung |
51,00 Euro pro Tag |
Grabbereitung |
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Personen bis vollendetes 5. Lebensjahr |
293,00 Euro |
Personen ab vollendetes 5. Lebensjahr |
586,00 Euro |
Beisetzung einer Urne |
220,00 Euro |
Aufschlag Grabbereitung freitags nachmittags und samstags |
100,00 Euro |
Umbettung innerhalb des Friedhofes |
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Personen bis vollendetes 5. Lebensjahr |
918,00 Euro |
Personen ab vollendetes 5. Lebensjahr |
1.503,00 Euro |
Urnen |
625,00 Euro |
Ausbettung |
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Personen bis vollendetes 5. Lebensjahr |
625,00 Euro |
Personen ab vollendetes 5. Lebensjahr |
918,00 Euro |
Urnen |
405,00 Euro |
Erwerb von Grabstätten |
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Reihengrab Personen bis vollendetes 5. Lebensjahr |
418,00 Euro |
Reihengrab ab vollendetes 5. Lebensjahr |
1.459,00 Euro |
Wahlgrabstätte |
1.957,00 Euro |
Urnenreihengrabstätte |
861,00 Euro |
Urnenwahlgrabstätte |
1244,00 Euro |
Pflegefreie Grabstätten, Wiesengrabstätte |
2.197,00 Euro |
Pflegefreie Grabstätten, Urnenwiesengrabstätte |
1.395,00 Euro |
Pflegefreie Grabstätten, Urnenpflegegrabstätte |
1.395,00 Euro |
Pflegefreie Grabstätten, Urnenbaumgrabstätte |
1.628,00 Euro |
Bei Wiedererwerb des Nutzungsrechtes an einer Wahlgrabstätte werden 1/30 pro Jahr der Gebühren nach 3.3 oder 5.5 erhoben. |
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Verwaltungsgebühren / sonstige Gebühren |
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Ausstellen von Berechtigungskarten für Gewerbetreibende |
39,00 Euro |
Genehmigung von Grabmälern, Einfriedugnen, Einfassungen und sonstigen baulichen Anlagen |
39,00 Euro |
Genehmigung von Grabplatten für Wiesengrabstätten und Urnenwiesengrabstätten |
39,00 Euro |
Antrag auf Wiedererwerb des Nutzungsrechts an eine Grabstätte |
39,00 Euro |
Vernachlässigung der Grabpflege |
39,00 Euro |
Antrag auf Nutzung der Leichenhalle |
13,00 Euro |
Kosten einer Plakette für Urnenpflegegrabstätten und Urnenbaumgrabstätten |
167,00 Euro |