Benötigte Formulare
Sie möchten wissen, ob der von Ihnen beantragte Personalausweis oder Reisepass bereits zur Abholung im Bürgerservice bereit liegt? Mit nur wenigen Eingaben können Sie sich mit unserer Auskunft über abholbereite Ausweisdokumente informieren. So geht's:
- Auf dem Anschreiben, dass Sie zur Abholung Ihres Dokumentes bei der Beantragung erhalten haben, finden Sie den Link zur Online-Auskunft/Passauskunft (QR-Code) und die Nummer Ihres neuen Ausweisdokumentes
- Scannen Sie den QR-Code auf Ihrem Anschreiben
- Tragen Sie einfach die Ausweis- bzw. Passnummer in das dafür vorgesehene freie Feld auf diesem Bildschirm ein und klicken auf die Schaltfläche „anfragen".
- Augenblicklich zeigt Ihnen das Programm an, ob das von Ihnen beantragte Ausweisdokument bereits von der Bundesdruckerei geliefert wurde.
Falls Ihr Ausweisdokument noch nicht geliefert wurde, bitten wir Sie um etwas Geduld.
Die Herstellung des Ausweisdokumentes durch die Bundesdruckerei in Berlin nimmt ab Antragsstellung, mit Ausnahme von urlaubsbedingten Spitzenzeiten, derzeit etwa zwei bis drei Wochen Zeit in Anspruch. Beim Reisepass können das ca. 4-5 Wochen sein.
Die Bundesdruckerei schickt Ihnen einen Brief mit Ihrer PIN-Nummer zu. Diese benötigen Sie um die online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises zu verwenden. Wenn Sie diesen Brief erhalten haben, warten Sie ca. 2-3 Werktage ab bis Sie Ihren neuen Ausweis ohne Termin abholen können.
Passauskunft
Benötigte Unterlagen
- Altes Dokument
- Vollmacht zur Abholung
Rechtsgrundlagen
Besonderheiten
Passauskunft
Hier haben Sie die Möglichkeit, sich über den Bearbeitungsstand des von Ihnen beantragten Personalausweises oder Reisepasses zu informieren.
Bitte geben Sie dazu die Personalausweis- bzw. Reisepassnummer, die Ihnen bei der Antragstellung mitgeteilt oder ausgedruckt wurde, in das nachfolgende Eingabefeld ein und bestätigen Sie die Eingabe über den Button "absenden".
Unabhängig hiervon erhalten Sie einen PIN-Brief von der Bundesdruckerei (nur beim Personalausweis).
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
Kontaktinformationen
Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag von 08.00 - 16.30 Uhr
Mittwoch und Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag von 08.00 - 18.00 Uhr
1. Samstag im Monat von 10.30 - 12.30 Uhr
Eine Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich und muss entweder telefonisch unter 02823/3200 bzw. online unter https://tevis.krzn.de/tevisweb520/ gebucht werden.
Eine Bearbeitung ohne vorherige Terminvereinbarung ist nicht möglich. Bei verspätetem Erscheinen kann keine Bearbeitung garantiert werden.
Weiterführende Informationen
Informationen zum neuen Personalausweis
http://www.personalausweisportal.de