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Sterbefallbeurkundung

Ist ein Deutscher im Ausland gestorben, kann sein Tod in ein deutsches Register nachbeurkundet werden. Gleiches gilt auch für Staatenlose, heimatlosen Ausländer sowie ausländische Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland.

Der Tod eines Menschen während einer Reise auf einem Seeschiff, welches die Bundesflagge führt, wird beim Standesamt I in Berlin beurkundet. Der Tod auf Schiffen ohne Bundesflagge wird vom Standesamt des (letzten) Wohnsitzes des Verstorbenen beurkundet, mangels eines solchen ist ebenfalls das Standesamt I in Berlin zuständig.

Im Falle der Beurkundung eines Todes eines Angehörigen der ehemaligen deutschen Wehrmacht gelten die oben beschriebenen Zuständigkeiten.

 

Kosten

Es können Gebühren anfallen

Sterbeurkunde : 10,00€

jede weitere Urkunde: 5,00€

Zahlungsarten

  • EC-Kartenzahlung
  • Kreditkartenzahlung
  • Überweisung nach Gebührenbescheid

Benötigte Unterlagen

  • Die erforderlichen Unterlagen bitte beim Standesamt erfragen.

Rechtsgrundlagen

Fristen

Für die Nachbeurkundung des Sterbefalles einer im Ausland verstorbenen Person gibt es keine Frist.

Der Tod auf einem Seeschiff muss dem Schiffsführer unverzüglich mündlich angezeigt werden. Letzterer fertigt über den Tod eine Niederschrift für das beurkundende Standesamt.

Eine Frist für die Beurkundung von Sterbefällen von Angehörigen der ehemaligen Deutschen Wehrmacht besteht ebenfalls nicht. Die Vorgehensweise ist von weiteren Faktoren (Ort des Todes) abhängig.

Prozess

Die notwendigen Dokumente werden - in der Regel durch das beauftragte Bestattungsunternehmen beim Standesamt eingereicht. Wenn die Beurkundung abgeschlossen ist, können die Dokumente und die auszustellenden Sterbeurkunden abgeholt werden.

Voraussetzungen

Es verstarb eine Person mit deutscher Staatsangehörigkeit im Ausland, auf einem Seeschiff oder war Angehöriger der ehemaligen Deutschen Wehrmacht.

Kontaktinformationen

Bitte vereinbaren Sie für Ihre Vorsprache einen Termin.

Weiterführende Informationen

Für die Sterbefallbeurkundung einer in Goch verstorbenen Person werden unterschiedliche Dokumente benötigt. Über die Todesbescheinigung und die Sterbefallanzeige hinaus sind dies mindestens die Geburtsurkunde, die Urkunde(n) hinsichtlich Eheschließungen/Lebenspartnerschaften und deren möglicher Auflösung, Wohnsitznachweis, Ausweisdokument.

Ansprechpartner

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