Benötigte Formulare
Ist ein Deutscher im Ausland gestorben, kann sein Tod in ein deutsches Register nachbeurkundet werden. Gleiches gilt auch für Staatenlose, heimatlosen Ausländer sowie ausländische Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland.
Der Tod eines Menschen während einer Reise auf einem Seeschiff, welches die Bundesflagge führt, wird beim Standesamt I in Berlin beurkundet. Der Tod auf Schiffen ohne Bundesflagge wird vom Standesamt des (letzten) Wohnsitzes des Verstorbenen beurkundet, mangels eines solchen ist ebenfalls das Standesamt I in Berlin zuständig.
Im Falle der Beurkundung eines Todes eines Angehörigen der ehemaligen deutschen Wehrmacht gelten die oben beschriebenen Zuständigkeiten.
Hinweis: Aktuell ist das Standesamt Montags bis Freitags nur von 08:00Uhr bis 12:00Uhr erreichbar!