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steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

Die Bescheinigung in Steuersachen (ehemals steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung) dient zur Vorlage bei Behörden und öffentlichen wie privaten Auftraggebern.

Die Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit in Bezug auf die Realsteuern ergibt sich aus der Abgabenordnung (Anwendungserlass zur Abgabenordnung - AEAO zu § 1 Nr. 4).

Die Bescheinigung bezieht sich auf den aktuellen Sachstand zum Ausstellungszeitpunkt und beinhaltet

  • vorhandene Steuerrückstände,
  • das Zahlungsverhalten oder
  • die Erfüllung der Steuererklärungspflichten durch den Steuerpflichtigen.

Kosten

Bescheinigung in Steuersachen: 22,00€

Kontaktinformationen

Mo.-Fr.  08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mo.-Di. 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do         14:00 Uhr - 18:00 Uhr

Wir bitten um vorherige persönliche Terminabsprache, da u.a. durch Teilzeitbeschäftigung oder Heimarbeit nicht zu allen vorgenannten Zeiten jeder Mitarbeiter persönlich verfügbar ist.

Weiterführende Informationen

Die Bescheinigung wird ausschließlich dem Steuerpflichtigen oder einem berechtigten Vertreter (z.B. Geschäftsführer, Vorstand) übersandt.

Ansprechpartner

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