Inhalt

Straßenausbaubeitrag

Straßenausbaubeiträge werden für alle erforderlichen Maßnahmen an bereits hergestellten Verkehrsanlagen (Erschließungsanlagen) erhoben, die der Erneuerung, der Erweiterung, dem Umbau oder der Verbesserung dienen.

Rechtsgrundlage für die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ist das Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit der Satzung der Stadt Goch über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen – Straßenbaubeitragssatzung -.

Hier sind grundsätzlich die Grundstücke beitragspflichtig, die von der Verkehrsanlage erschlossen sind und die durch die straßenbauliche Maßnahme einen wirtschaftlichen Vorteil erfahren. Mit Baubeginn können die Grundstückseigentümer zu Vorausleistungen herangezogen werden. Die Höhe des Gemeindeanteils richtet sich im Einzelfall nach der Verkehrsbedeutung der herzustellenden oder auszubauenden Anlage und ist in der Straßenbaubeitragssatzung festgelegt. Der beitragsfähige Aufwand wird nach den entstanden Kosten ermittelt. Derzeit stellt das Land NRW eine Hundertprozentige Förderung der Anliegeranteile in Aussicht.

Es ist auf die Unterscheidung von Straßenausbaubeiträgen zu Erschließungsbeiträgen hinzuweisen, welche lediglich bei der erstmaligen endgültigen Herstellung einer Anlage erhoben werden.

Rechtsgrundlagen

Prozess

Die Anliegerbescheinigung ist beim Vermögensbetrieb der Stadt Goch zu beantragen.

Ansprechpartner

Sie haben das Ende der Seite erreicht