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Unterschriften Beglaubigung

Der Bürgerservice beglaubigt eigenhändige Unterschriften unter einem Schriftstück zum Beweis seiner Echtheit. Die Unterschift ist in Gegenwart des Mitarbeiters durch die unterschriftsleistende Person zu vollziehen oder von dieser anzuerkennen. 

Nicht alle Dokumente dürfen vom Bürgerservice beglaubigt werden. Dies sind insbesondere:

  • Personenstandsurkunden
     
  • Urkunden in Grundbuchangelegenheiten
     
  • Urkunden in Erbangelegenheiten

 

Kosten

Unterschriftsbeglaubigung: 2,00€
Zahlungsziel: bei Beantragung

Zahlungsarten

  • Bar
  • EC-Kartenzahlung
  • Kreditkartenzahlung

Benötigte Unterlagen

  • Dokumente im Original
  • Personalausweis bzw. Reisepass, wenn vorhanden

Bearbeitungsdauer

1 Tag (in der Regel wird die Beglaubigung vor Ort ausgestellt)

Rechtsgrundlagen

Besonderheiten

Benötigen Sie die Unterschriftsbeglaubigung für andere Urkunden oder andere Empfänger, wenden Sie sich bitte an einen Notar.

Voraussetzungen

Es ist zuvor notwendig einen Termin zu vereinbaren.
 

Zu beglaubigende Unterschriften sind im Beisein der Mitarbeiter/-innen des Bürgerbüros zu leisten. Andernfalls ist keine Beglaubigung möglich.

Kontaktinformationen

Öffnungszeiten:

Montag und Dienstag von 08.00 - 16.30 Uhr

Mittwoch und Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr

Donnerstag von 08.00 - 18.00 Uhr

1. Samstag im Monat von 10.30 - 12.30 Uhr

Eine Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich und muss entweder telefonisch unter 02823/3200 bzw. online unter
https://tevis.krzn.de/tevisweb520/ gebucht werden.

Eine Bearbeitung ohne vorherige Terminvereinbarung ist nicht möglich. Bei verspätetem Erscheinen kann keine Bearbeitung garantiert werden.
 

Weiterführende Informationen

Bitte bringen Sie Ihren entsprechenden Vordruck zur Unterschriftsbeglaubigung mit. 

Bitte beachten Sie, dass Unterschriften ohne dazu gehörigen Text (Blanko-Unterschriften) nicht beglaubigt werden dürfen. Zudem ist es notwendig, dass Sie das Schriftstück in Gegenwart der beglaubigenden Mitarbeiterin oder des beglaubigenden Mitarbeiters unterzeichnen.

Ansprechpartner
Bürgerservice
Telefon: 0 28 23 / 320 - 300
E-Mail: buergerservice@goch.de

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