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Untersuchungsberechtigungsschein

Für die Ausstellung von Untersuchungsberechtigungsscheinen in Nordrhein-Westfalen ist ab dem 01.10.2023 grundsätzlich nicht mehr die Gemeinde sondern das Land NRW zuständig. 

Zum Stichtag 01.10.2023 wird der Untersuchungsberechtigungsschein auf eine digitale Lösung umgestellt. Sie können den Antrag dann über den folgenden Link stellen: https://www.untersuchungsberechtigungsschein.de/

Alle Untersuchungen sind für die Jugendlichen kostenfrei.

Die Kosten für die Untersuchungen werden nach § 44 des Jugendarbeitsschutzgesetzes in Verbindung mit § 2 der Jugendarbeitsschutzuntersuchungsverordnung vom Land Nordrhein-Westfalen getragen. 

 

Besonderheiten

Ab dem 18.Lebensjahr kann kein Untersuchungsberechtigungsschein mehr ausgestellt werden!

Ansprechpartner
Bürgerservice
Telefon: 0 28 23 / 320 - 300
E-Mail: buergerservice@goch.de

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