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Urkundenausstellung

Die Ausstellung von Personenstandsurkunden ist bei allen Registern während der entsprechenden Aufbewahrungsfristen durch antragsberechtigte Personen/Institutionen möglich.Personenstandsurkunden können aus allen Registern (Geburt, Ehe, Lebenspartnerschaft, Tod) und in verschiedenen Formaten (Standard-, Dokumentenformat, mehrsprachig, Registerabschrift/-ausdruck) erteilt werden.

Auch online können die Urkunden beantragt werden, indem Sie auf den entsprechenden Link für das Urkundenportal klicken. Achten Sie bitte bei Anforderungen über das Internet darauf, dass Sie ausschließlich diesen Link benutzen. Anforderungen über Fremdanbieter werden nicht bearbeitet, da oftmals der Datenschutz in diesen Verfahren nicht gewährleistet wird!

 

Kosten

Personenstandsurkunde: 10,00€

jede weitere Urkunde in gleichem Format mit gleichem Ausstellungsdatum: 5,00€

Zahlungsarten

  • EC-Kartenzahlung
  • Kreditkartenzahlung
  • Überweisung nach Gebührenbescheid

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis
  • Reisepass
  • Vertretungsvollmacht

Rechtsgrundlagen

Fristen

Wenn Sie Personenstandsurkunden anfordern, beachten Sie bitte, dass die Urkunde für manche Verwendungszwecke nicht älter als 6 Monate sein sollte.

 

Besonderheiten

Wenn Sie über das Urkundenportal eine Urkunde beantragen, beachten Sie bitte folgende Hinweise:

Ist die Urkunde für einen gesetzlichen Sozialversicherungsträger bestimmt, ist sie gebührenfrei auszustellen, wenn diese Tatsache entsprechend nachgewiesen wird (z. B. Anschreiben des Rentenversicherungsträgers an den Antragsteller, dass dieser für die Berechnung der Elternzeit die Geburtsurkunden der Kinder einreichen soll).

Für alle Anträge gilt:

Beantragen Sie Urkunden nicht für sich bzw. in gerader Linie Verwandte (Kinder, Eltern), müssen Sie Ihr berechtigtes Interesse nachweisen. Dies können Sie z. B. in Erbangelegenheiten, indem Sie den Schriftverkehr des Notars oder Nachlassgerichtes mit hochladen.

Betreuer reichen bitte zusätzlich die entsprechende Bestallung und den eigenen Ausweis mit ein.

Liegt eine Vollmacht des Antragsberechtigten vor, kann auch eine dritte Person die Urkunde beantragen.

Ausnahmen, die die Urkundenausstellung erschweren oder verbieten:

1.Der Eintrag bezieht sich auf eine Person, die unter das Transsexuellengesetz fällt.

2. Es wurde ein Sperrvermerk in das entsprechende Register eingetragen.

Prozess

Die Urkundenanforderungen, die über das Portal eingehen, werden in der Regel tagesaktuell bearbeitet. Es wird nach Eingang des Antrages eine E-Mail mit Zahlungsinformationen versandt. Sobald der Status "Bezahlt" angezeigt wird, erfolgt der Urkundenversand.

Voraussetzungen

Der Personenstandsfall, für den eine Urkunde erteilt werden soll, wurde im Gocher Standesamt (incl. der bis 1969 selbstständigen Standesämter der heutigen Ortsteile) beurkundet. Das ist ausschließlich dann der Fall, wenn das Ereignis im Zuständigkeitsbereich des hiesigen Standesamtes eingetreten ist oder nach Eintreten im Ausland hier in ein deutsches Register nachbeurkundet wurde.

Für alle Register gelten bestimmte Aufbewahrungsfristen, binnen derer aus ihnen Personenstandsurkunden erteilt werden können:

Geburten 110 Jahre

Eheschließungen 80 Jahre

Sterbefälle 30 Jahre.

Liegt das Ereignis, für das eine Urkunde erteilt werden soll, außerhalb dieser Zeiten, wenden Sie sich bitte an das Stadtarchiv. Dort können von den älteren Registern Kopien erstellt werden. Diese Kopien sind keine Personenstandsurkunden, entfalten jedoch bei anderen Behörden (z. B. bei Gerichten im Falle eines Nachlassverfahrens) entsprechende Wirkung.

FAQ

Wie lange dauert es, bis ich die Urkunde erhalte, wenn sie über das Urkundenportal beantragt wurde?

In der Regel dauert es bis zum Empfang der Urkunde - abhängig von den Bankarbeits- und Postlaufzeiten - 6 bis 8 Werktage.

Kann ich eine Urkunde persönlich abholen?

Ja, aber nur nach vorheriger Terminabsprache.

Kontaktinformationen

Zur Abholung einer Urkunde benötigen Sie einen Termin, den Sie bitte am besten telefonisch vereinbaren.

Alternativ können Sie das Urkundenportal des Standesamtes Goch nutzen. Wichtig: Achten Sie dabei bitte darauf, dass Sie nicht auf die Seite eines Fremdanbieters weitergeleitet werden!

Ansprechpartner

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