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Veranstaltungsanmeldung

Öffentliche Veranstaltungen gibt es in sehr unterschiedlichen Formen und Ausmaßen, von nachbarschaftlichen Zusammenkünften, über Straßenumzüge bis hin zu großen Musik- und Kulturveranstaltungen.

Je nach Veranstaltungscharakter und -umfang werden unterschiedliche Genehmigungen benötigt. Die Prüfung, welche Genehmigungen bzw. Erlaubnisse Sie brauchen, welche Sicherheitsauflagen Sie benötigen oder was sonst noch erforderlich ist sowie die mögliche Beteiligung weiterer Fachbereiche entnehmen Sie dem Formular zur Anzeige einer Veranstaltung. 

Nutzung einer öffentlichen Fläche

Für die Nutzung einer öffentlichen Fläche (Straße/Platz) muss eine Sondernutzungserlaubnis beantragt werden. Für Infostände oder ähnliche Benutzungsgründe gibt es einen eigenen Antrag für die Genehmigung der Sondernutzung.

Für die Nutzung öffentlicher Flächen im Zusammenhang mit einer Veranstaltung können Sie die Nutzung in dem Antragsdokument unter Angabe der genauen Flächengröße und -dauer angeben. Bei der Nutzung einer Straße benötigen Sie eine Erlaubnis nach der Straßenverkehrsordnung (vgl. § 29 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung). Soll eine öffentliche Grünfläche (z.B. Stadtpark oder Nierswelle) genutzt werden, muss ein Gestattungsvertrag geschlossen werden.

Ebenfalls gilt zu beachten, dass im Rahmen dessen durch den Veranstalter einer Veranstaltererklärung zu unterzeichen sowie - je nach Art und Umfang der Veranstaltung - ein Nachweis einer Haftpflichtversicherung (Versicherungsbestätigung) einzureichen ist.

Verkehrliche Auswirkungen

Wirken sich Veranstaltungen unmittelbar auf Verkehrsströme aus oder benötigen derart viel Platz, dass beispielsweise ein Parkplatz in Anspruch genommen werden muss, ist eine rechtzeitige Beantragung einer verkehrsrechtlichen Anordnung (vgl. §§ 44, 45 der Straßenverkehrsordnung) erforderlich. Diese ist rechtzeitig in der Abteilung Ordnungswesen zu beantragen. 

Antragsformular

Das entwickelte Antragsformular für Veranstaltungen beinhaltet alle notwendigen sicherheits- und ordnungsrelevanten Aspekte einer Veranstaltung. Zum Teil beinhaltet es darüber hinaus Anträge für ggf. erforderliche Genehmigungen (z.B. Gestattung zum Ausschank von Alkohol gem. § 12 Gaststättengesetz, Ausnahmegenehmigung gem. §§ 9, 10 Landes-Immissionsschutzgesetz NRW).

Wenn Sie Fragen zu Ihrer Veranstaltung haben oder ob Ihre Veranstaltung angezeigt werden muss, rufen Sie doch einfach bei Ihrem Ansprechpartner an. Wir helfen gerne.

 

Kosten

Es können Gebühren anfallen

Bearbeitungsdauer

4 Wochen

Voraussetzungen

Sie benötigen für die Anzeige einer Veranstaltung über das Antragsformular

  1. einen Lageplan (dieser kann auch nachgereicht werden),
  2. eine Veranstalterhaftpflichtversicherung (die Bestätigung kann auch nachgereicht werden).

Je nach Veranstaltungart und -größe können auch weitere Unterlagen benötigt und angefordert werden.

Ansprechpartner

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