Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Der Besteuerung unterliegen die im Gebiet der Stadt Goch veranstalteten Vergnügungen. Die Satzung listet abschließend mögliche Veranstaltungen/Vergnügungen auf, die der Besteuerung unterliegen.
Rechtsgrundlagen
Vergnügungssteuersatzung
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Kontaktinformationen
Mo.-Fr. 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mo.-Di. 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Wir bitten um vorherige persönliche Terminabsprache, da u.a. durch Teilzeitbeschäftigung oder Heimarbeit nicht zu allen vorgenannten Zeiten jeder Mitarbeiter persönlich verfügbar ist.