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Vergnügungsteuer

Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Der Besteuerung unterliegen die im Gebiet der Stadt Goch veranstalteten Vergnügungen. Die Satzung listet abschließend mögliche Veranstaltungen/Vergnügungen auf, die der Besteuerung unterliegen.

Rechtsgrundlagen

Kontaktinformationen

Mo.-Fr.  08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mo.-Di. 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do         14:00 Uhr - 18:00 Uhr

Wir bitten um vorherige persönliche Terminabsprache, da u.a. durch Teilzeitbeschäftigung oder Heimarbeit nicht zu allen vorgenannten Zeiten jeder Mitarbeiter persönlich verfügbar ist.

Ansprechpartner

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