Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Der Besteuerung unterliegen die im Gebiet der Stadt Goch veranstalteten Vergnügungen. Die Satzung listet abschließend mögliche Veranstaltungen/Vergnügungen auf, die der Besteuerung unterliegen.
Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Der Besteuerung unterliegen die im Gebiet der Stadt Goch veranstalteten Vergnügungen. Die Satzung listet abschließend mögliche Veranstaltungen/Vergnügungen auf, die der Besteuerung unterliegen.