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Verwendung des kommunalen Wappens

Die Stadt Goch führt ein Wappen. Das Wappen zeigt in von Blau und Gold (Gelb) erniedrigt geteiltem Schilde oben einen wachsenden, rot gekrönten und rot bewehrten, zwiegeschwänzten goldenen (gelben) Löwen, unten eine fünfblättrige rote Mispelblüte mit goldenem (gelbem) Butzen und goldenen (gelben) Kelchblättern.

Prozess

Der Antrag muss schriftlich erfolgen. Über Anträge auf Genehmigung zur Verwendung des Stadtwappens durch Dritte entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss.

Voraussetzungen

Einzelnen Personen, Personenvereinigungen und gewerblichen Unternehmen kann die Verwendung des Stadtwappens unter folgenden Voraussetzungen gestattet werden:

  • Der Anschein eines amtlichen Charakters muss vermieden werden.
  • Mit der Nutzung des Wappens muss ein Werbeeffekt für die Stadt Goch verbunden sein.
  • Durch den vorgesehenen Gebrauch des Stadtwappens darf das Ansehen der Stadt Goch nicht gefährdet werden.
  • Das Stadtwappen muss heraldisch richtig und künstlerisch einwandfrei wiedergegeben werden
Ansprechpartner

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