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Verwendung des Landeswappens

Landeswappen und Landessiegel sind Ausdruck staatlicher Gewalt. Ihre Verwendung ist daher nur den staatlichen Behörden und Einrichtungen vorbehalten. Anderen Stellen, die diese Wappen benutzen, droht eine Strafe nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz.

Damit Stellen außerhalb der Landesverwaltung ihre Verbundenheit mit dem Land Nordrhein-Westfalen ausdrücken können, ist das Nordrhein-Westfalen-Zeichen zur Verwendung durch Jedermann freigegeben worden.

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