Der Waldfriedhof im Ortsteil Nierswalde wurde im Jahre 1948 den Heimatvertriebenen ein Teil des Kriegszerstörten Reichswaldes zur Ansiedlung zugewiesen. Am 06. August 1950 fand in einer Baracke der Reichswaldsiedlung A, die am 15. September 1951 den Namen Nierswalde erhielt, ein erster Gottesdienst statt. Gleichzeitig erfolgte auch die Einweihung der Friedhofskapelle. Am 20. September 1952 erhielt Nierswalde den Status einer selbstständigen Gemeinde. Im Zuge der kommunalen Neugliederung wurde die Gemeinde zum 1. Juli 1969 aufgelöst und in die Stadt Goch eingegliedert. Seitdem ist der Waldfriedhof ein städtischer Friedhof.
Kosten
Es können Gebühren anfallen
Rechtsgrundlagen
Kontaktinformationen
Friedhofsadresse
Waldfriedhof Nierswalde
Stettiner Straße
47574 Goch - Ortsteil Nierswalde
Zuständig für den Waldfriedhof Nierswalde ist das Friedhofsbüro des Stadtfriedhofes Goch.
Sie erreichen die Mitarbeiter des Friedhofsbüros unter folgenden Kontaktdaten:
Friedhofsbüro
Heribert-Teggers-Weg 1
47574 Goch
Tel.: 0 28 23 -87 03 11
Fax: 0 28 23 - 87 03 12
Öffnungszeiten des Friedhofsbüros :
montags bis freitags
10.00 Uhr -12.00 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung
Weiterführende Informationen
Bestattungsgebühren auf dem Waldfriedhof Nierswalde
Benutzung der Friedhofshalle und deren Einrichtungen |
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Aussegnungshalle: |
293,00 Euro |
Benutzung der Aufbahrungsräume inklusive Kühlung |
51,00 Euro pro Tag |
Grabbereitung |
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Personen bis vollendetes 5. Lebensjahr |
293,00 Euro |
Personen ab vollendetes 5. Lebensjahr |
586,00 Euro |
Beisetzung einer Urne |
220,00 Euro |
Aufschlag Grabbereitung freitags nachmittags und samstags |
100,00 Euro |
Umbettung innerhalb des Friedhofes |
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Personen bis vollendetes 5. Lebensjahr |
918,00 Euro |
Personen ab vollendetes 5. Lebensjahr |
1.503,00 Euro |
Urnen |
625,00 Euro |
Ausbettung |
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Personen bis vollendetes 5. Lebensjahr |
625,00 Euro |
Personen ab vollendetes 5. Lebensjahr |
918,00 Euro |
Urnen |
405,00 Euro |
Erwerb von Grabstätten |
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Reihengrab Personen bis vollendetes 5. Lebensjahr |
418,00 Euro |
Reihengrab ab vollendetes 5. Lebensjahr |
1.459,00 Euro |
Wahlgrabstätte |
1.957,00 Euro |
Urnenreihengrabstätte |
861,00 Euro |
Urnenwahlgrabstätte |
1244,00 Euro |
Pflegefreie Grabstätten, Wiesengrabstätte |
2.197,00 Euro |
Pflegefreie Grabstätten, Urnenwiesengrabstätte |
1.395,00 Euro |
Pflegefreie Grabstätten, Urnenpflegegrabstätte |
1.395,00 Euro |
Pflegefreie Grabstätten, Urnenbaumgrabstätte |
1.628,00 Euro |
Bei Wiedererwerb des Nutzungsrechtes an einer Wahlgrabstätte werden 1/30 pro Jahr der Gebühren nach 3.3 oder 5.5 erhoben. |
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Verwaltungsgebühren / sonstige Gebühren |
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Ausstellen von Berechtigungskarten für Gewerbetreibende |
39,00 Euro |
Genehmigung von Grabmälern, Einfriedugnen, Einfassungen und sonstigen baulichen Anlagen |
39,00 Euro |
Genehmigung von Grabplatten für Wiesengrabstätten und Urnenwiesengrabstätten |
39,00 Euro |
Antrag auf Wiedererwerb des Nutzungsrechts an eine Grabstätte |
39,00 Euro |
Vernachlässigung der Grabpflege |
39,00 Euro |
Antrag auf Nutzung der Leichenhalle |
13,00 Euro |
Kosten einer Plakette für Urnenpflegegrabstätten und Urnenbaumgrabstätten |
167,00 Euro |