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Waldfriedhof Nierswalde

Der Waldfriedhof im Ortsteil Nierswalde wurde im Jahre 1948 den Heimatvertriebenen ein Teil des Kriegszerstörten Reichswaldes zur Ansiedlung zugewiesen.  Am 06. August 1950 fand in einer Baracke der Reichswaldsiedlung A, die am 15. September 1951 den Namen Nierswalde erhielt, ein erster Gottesdienst statt. Gleichzeitig erfolgte auch die Einweihung der Friedhofskapelle.  Am 20. September 1952 erhielt Nierswalde den Status einer selbstständigen Gemeinde. Im Zuge der kommunalen Neugliederung wurde die Gemeinde zum 1. Juli 1969 aufgelöst und in die Stadt Goch eingegliedert. Seitdem ist der Waldfriedhof ein städtischer Friedhof.

Kosten

Es können Gebühren anfallen

Rechtsgrundlagen

Kontaktinformationen

Friedhofsadresse
Waldfriedhof Nierswalde
Stettiner Straße
47574 Goch - Ortsteil Nierswalde
Zuständig für den Waldfriedhof Nierswalde ist das Friedhofsbüro des Stadtfriedhofes Goch.
Sie erreichen die Mitarbeiter des Friedhofsbüros unter folgenden Kontaktdaten:


Friedhofsbüro
Heribert-Teggers-Weg 1
47574 Goch
Tel.: 0 28 23  -87 03 11
Fax: 0 28 23 - 87 03 12


Öffnungszeiten des Friedhofsbüros :
montags bis freitags
10.00 Uhr -12.00 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung

Weiterführende Informationen

Bestattungsgebühren auf dem Waldfriedhof Nierswalde
Benutzung der Friedhofshalle und deren Einrichtungen
 

Aussegnungshalle:

293,00 Euro

Benutzung der Aufbahrungsräume inklusive Kühlung

51,00 Euro pro Tag

Grabbereitung
 

Personen bis vollendetes 5. Lebensjahr

293,00 Euro

Personen ab vollendetes 5. Lebensjahr

586,00 Euro

Beisetzung einer Urne

220,00 Euro

Aufschlag Grabbereitung freitags nachmittags und samstags

100,00 Euro

Umbettung innerhalb des Friedhofes
 

Personen bis vollendetes 5. Lebensjahr

918,00 Euro

Personen ab vollendetes 5. Lebensjahr

1.503,00 Euro

Urnen

625,00 Euro

Ausbettung
 

Personen bis vollendetes 5. Lebensjahr

625,00 Euro

Personen ab vollendetes 5. Lebensjahr

918,00 Euro

Urnen

405,00 Euro

Erwerb von Grabstätten
 

Reihengrab Personen bis vollendetes 5. Lebensjahr

418,00 Euro

Reihengrab ab vollendetes 5. Lebensjahr

1.459,00 Euro

Wahlgrabstätte

1.957,00 Euro

Urnenreihengrabstätte

861,00 Euro

Urnenwahlgrabstätte

1244,00 Euro

Pflegefreie Grabstätten, Wiesengrabstätte

2.197,00 Euro

Pflegefreie Grabstätten, Urnenwiesengrabstätte

1.395,00 Euro

Pflegefreie Grabstätten, Urnenpflegegrabstätte

1.395,00 Euro

Pflegefreie Grabstätten, Urnenbaumgrabstätte

1.628,00 Euro

Bei Wiedererwerb des Nutzungsrechtes an einer Wahlgrabstätte werden 1/30 pro Jahr der Gebühren nach 3.3 oder 5.5 erhoben.

 
Verwaltungsgebühren / sonstige Gebühren
 

Ausstellen von Berechtigungskarten für Gewerbetreibende

39,00 Euro

Genehmigung von Grabmälern, Einfriedugnen, Einfassungen und sonstigen baulichen Anlagen

39,00 Euro

Genehmigung von Grabplatten für Wiesengrabstätten und Urnenwiesengrabstätten

39,00 Euro

Antrag auf Wiedererwerb des Nutzungsrechts an eine Grabstätte

39,00 Euro

Vernachlässigung der Grabpflege

39,00 Euro

Antrag auf Nutzung der Leichenhalle

13,00 Euro

Kosten einer Plakette für Urnenpflegegrabstätten und Urnenbaumgrabstätten

167,00 Euro

Ansprechpartner

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