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Wirtschaftliche Jugendhilfe

Unter dem Begriff Wirtschaftliche Jugendhilfe wird die rechtliche und finanzielle Abwicklung der Hilfe für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, sowie für deren Mütter, Väter oder Pflegefamilien nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) verstanden. Die Gewährung kann in ambulanter Form sowie in stationären und teilstationären Einrichtungen erfolgen.
Insbesondere bei der Vollzeitpflege und bei der Heimerziehung wird der Lebensunterhalt für den im SGB VIII genannten Personenkreis sichergestellt.

Grundlage der Arbeit in der Wirtschaftlichen Jugendhilfe ist der stetige Austausch und die enge Zusammenarbeit mit den pädagogischen Kräften des Allgemeinen Sozialen Dienstes, sowie den Kollegen der Eingliederungshilfe, der Jugendgerichtshilfe und des Pflegekinderdienstes.

Im Rahmen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe werden die Entscheidungen der pädagogischen Kräfte nach rechtlicher und finanzieller Prüfung umgesetzt. Nach Bewilligung werden entsprechende Kostenzusagen an die jeweiligen Träger der Maßnahmen erteilt.

Kosten

Es können Gebühren anfallen
Zahlungsziel: Bei (teil-)stationären Maßnahmen erfolgt eine Kostenbeitragsprüfung. Der Kostenbeitrag im Rahmen der Jugendhilfe tritt an die Stelle einer Unterhaltsverpflichtung. Der Kostenbeitrag umfasst das Kindergeld für den jeweiligen jungen Menschen, sog. zweckgleiche Leistungen (z.B. Halbwaisenrente, Berufsausbildungsbeihilfe, Leistun-gen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz) sowie die Prüfung eines Kosten-beitrages aus dem Einkommen der jeweiligen Elternteile.

Rechtsgrundlagen

Fristen

Nach Eingang Ihres Antrages und der notwendigen Unterlagen werden diese innerhalb der gesetzlichen Fristen weiterbearbeitet. Falls Rückfragen bestehen sollten, werden diese mit den jeweiligen Ansprechpersonen innerhalb der datenschutzrechtlichen Vorgaben geklärt.

Prozess

Vor einer jeden Antragstellung sollte eine Beratung durch die pädagogischen Fachkräfte erfolgen. Nach Klärung der Bedarfe und Vorlage der erforderlichen Unterlagen wird die wirtschaftliche Jugendhilfe tätig.

Voraussetzungen

Um die jeweiligen Voraussetzungen und notwendigen Unterlagen der einzelnen Maßnahmen prüfen zu können, vereinbaren Sie bitte einen Termin bei den jeweiligen zuständigen pädagogischen Sachbearbeiter*innen.

FAQ

Sie möchten eine Hilfe für Ihr Kind/jungen Volljährigen erhalten und fragen sich, welches Jugendamt sachlich und örtlich dafür zuständig ist? Oder fragen Sie sich, wie eine Prüfung zur Kostenbeitragsheranziehung abläuft?

Dann kontaktieren Sie gerne die wirtschaftliche Jugendhilfe, damit wir Ihnen helfen können, Ihre Fragen zu beantworten.

Kontaktinformationen

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Nachnamen

Herr Gipmann (A-F)
Frau Bodden (G-M)
Frau de Ryk (N-Z)

Ansprechpartner

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