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Zinssenkungsanträge / Zinssenkungsbescheinigung

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert den Neubau und Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum für Familien und Haushalte mit geringerem Einkommen, die ohne diese Förderung kaum die Möglichkeit hätten Wohneigentum zu erlangen, mit zinsvergünstigten Darlehen. Voraussetzung für die Förderung ist die Einhaltung der vom Land vorgegebenen Einkommensgrenzen.

In den Förderrichtlinien ist vorgesehen, dass nach bestimmten Fristen die Zinsvergünstigung ausläuft und die Zinsen der Förderdarlehen angehoben werden können.

Eine Mitteilung über die Zinsanhebung erhalten Sie von der NRW.Bank.

Da bei der Verzinsung die individuelle Leistungsfähigkeit eines jeden Darlehensnehmers berücksichtigt wird, ist bei der Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen die Erteilung einer Zinssenkungsbescheinigung möglich.

Die Prüfung, ob die Einkommensgrenzen eingehalten werden, erfolgt durch die Stadt Goch, Abteilung Bauaufsicht. 
Es ist daher erforderlich, dass entsprechende Einkommensnachweise zusammen mit dem durch die NRW.Bank übersandten Zinssenkungsantrag bei uns vorgelegt werden.

Wird das geförderte Wohneigentum von Angehörigen der Darlehensnehmerin oder des Darlehensnehmers genutzt, ist bei der Einkommensüberprüfung das Einkommen des nutzenden Haushalts maßgeblich.

Der Stichtag zur Berechnung des Familieneinkommens wird durch die NRW.Bank mitgeteilt (z.B. 01.01., 01.07. oder Datum der Antragstellung).

Die Entscheidung über die Zinssenkung erfolgt nach Vorlage der Zinssenkungsbescheinigung durch die NRW.Bank.

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