Benötigte Formulare
Hinweis zur kommenden Bundestagswahl: Wie Sie den Medien entnommen haben dürften, steht eine mögliche vorgezogene Neuwahl des Deutschen Bundestages bevor. Aktuellen Berichten zufolge haben sich die Fraktionen von Union und SPD auf einen Vorschlag für eine vorgezogene Bundestagswahl am 23. Februar 2025 geeinigt. Ob es dabei bleiben wird ist dennoch weiter ungewiss.
Trotzdem geht die Verwaltung bereits jetzt in die Vorbereitungen der Durchführung der evtl. vorgezogenen Wahl.
Für die Durchführung dieser Wahl benötigt die Stadt Goch am Wahltag in den Wahllokalen und Briefwahlvorständen zur Stimmenauszählung die ehrenamtliche Mithilfe der Wahlberechtigten (deutsche Staatsangehörigkeit, wohnhaft in Goch, mind. 18 Jahre alt).
Die Stadtverwaltung bittet Sie daher dringend um Ihre Unterstützung und ruft alle Wahlberechtigten dazu auf, sich freiwillig als Wahlhelferin oder Wahlhelfer zur Verfügung zu stellen.
Da aufgrund der vorgezogenen Wahl der Vorbereitungszeitraum sehr kurz ist und der Wahltag zudem in die Karnevalszeit fällt, ist die Verwaltung auf die Hilfe vieler Personen angewiesen. Wir freuen uns auf Ihrer Unterstützung und bedanken uns im Voraus bereits recht herzlich.
Wer als Beisitzerin oder Beisitzer in einem der Wahllokale eingesetzt wird, erhält für diesen Tag 40 Euro. Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter erhalten 50 Euro. Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet, anschließend werden die Stimmen öffentlich ausgezählt. Es ist üblich, dass die Wahlvorstände einen „Schichtbetrieb“ vereinbaren, sodass die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer nicht den ganzen Tag im Wahllokal anwesend sein müssen. In den Briefwahllokalen beginnt die Tätigkeit erst nachmittags, dort gibt es keinen Schichtbetrieb.
Interessierte werden gebeten, sich über das oben verlinkte Portal für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer an das Wahlamt der Stadt Goch zu wenden. Alternativ kann auch über die E-Mail-Adresse wahlhelfer@goch.de Kontakt zum Wahlamt aufgenommen werden. Telefonisch ist das Wahlamt unter folgender Telefonnummer zu erreichen: 02823/320-113.
Wahlhelferinnen beziehungsweise Wahlhelfer werden am Wahltag als Mitglieder der Wahlvorstände oder als Hilfskräfte zur Durchführung der Wahl im Wahlraum eingesetzt. Zu ihren Aufgaben zählen beispielsweise die:
- Überprüfung der Wahlberechtigung aufgrund des Wählerverzeichnisses,
- Ausgabe der Stimmzettel,
- Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels,
- Mitarbeit bei der Feststellung des Wahlergebnisses.
Die Tätigkeit als Wahlhelferin beziehungsweise Wahlhelfer ist ein Ehrenamt. Sie müssen Ihr Amt unparteiisch wahrnehmen und sind zur Verschwiegenheit über die Ihnen bei Ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten verpflichtet. Sie dürfen Ihr Gesicht während der Ausübung nicht verhüllen.
Wahlhelferinnen beziehungsweise Wahlhelfer werden von der Gemeindewahlbehörde bestellt. Bevorzugt werden Wahlhelferinnen beziehungsweise Wahlhelfer, die sich freiwillig zu diesem Ehrenamt melden. Sie können hierzu aber auch verpflichtet werden.
Als ehrenamtlich tätige Wahlhelferin beziehungsweise Wahlhelfer erhalten Sie für Ihren Einsatz eine Aufwandsentschädigung (sogenanntes “Erfrischungsgeld”). Das von der Stadt Goch gezahlte Erfrischungsgeld beträgt derzeit 40 Euro für Beisitzerinnen und Beisitzer; Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher sowie deren Stellvertretungen erhalten 50 Euro.
Prozess
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
- Bei einer freiwilligen Tätigkeit melden Sie sich beim Wahlamt an.
- Sie können als Wahlheferin beziehungsweise Wahlhelfer auch zur Übernahme dieses Ehrenamtes verpflichtet werden, wenn sich nicht genügend Wahlhelferinnen bzw. Wahlhelfer freiwillig melden.
- Unabhängig davon, ob Sie sich freiwillig melden oder verpflichtet werden, beruft Sie der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin in den Wahlvorstand.
Voraussetzungen
Es muss folgende Voraussetzung erfüllt sein:
- Sie sind selbst wahlberechtigt.
Kontaktinformationen
Termine nur nach Absprache
Weiterführende Informationen
Informationen zur Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/verfassung/wahlhelfer/wahlhelfer-liste.html
Informationen zur Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin auf der Internetseite des Bundeswahlleiters https://www.bundeswahlleiter.de/service/glossar/w/wahlhelfer.html