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Informationen zum Bürgerentscheid

Die Bürgerinitiative "Schule bleibt", vertreten durch Markus Laszlo, Bernd Thönnesen und Lars Wagner, hatte zunächst ein Bürgerbegehren mit dem Titel "Rettet die Grundschule im Ort" initiiert. Es richtete sich gegen einen Beschluss des Rates vom 15. Juni 2023 und hat den Erhalt der Grundschulteilstandorte Asperden und Kessel zum Ziel. Der o.a. Beschluss des Rates sieht vor, den Teilstandort Kessel der Niers-Kendel-Schule zu schließen und im Ortsteil Asperden ein neues Gebäude zu errichten, welches künftig als einziger Standort der Niers-Kendel-Schule dienen soll.

Das Bürgerbegehren hat die geforderte Zahl der Unterstützungsunterschriften (2.036) deutlich übertroffen: Es wurden 3.122 gültige Unterschriften abgegeben. Damit war das Bürgerbegehren erfolgreich. Der Rat der Stadt Goch hat in seiner Sitzung am 5.3.24 mit 25 zu 11 Stimmen beschlossen, dem Bürgerbegehren nicht zu folgen. Somit kommt es am 23. Mai 2024 zu einem Bürgerentscheid. Infos dazu auch in der Beschlussdrucksache des Rates.

Die Informationen auf dieser Seite werden ständig erweitert.

FAQ

Was ist ein Bürgerentscheid?

Bürger können mit einem Bürgerbegehren beantragen, dass sie anstelle des Rates über eine Angelegenheit der Stadt selbst entscheiden. Dies nennt man Bürgerentscheid. Der Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Ratsbeschlusses. Vor Ablauf von zwei Jahren kann er nur auf Initiative des Rates durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden. Das Verfahren ist in § 26 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein Westfalen geregelt. Im konkreten Fall geht es der Bürgerinitiative darum, einen konkreten Ratsbeschluss aufzuheben und durch den Bürgerentscheid zu ersetzen.

 

Wie lautet die zur Entscheidung stehende Frage bei dem Bürgerentscheid?

Folgende Fragestellung steht zur Entscheidung der Bürgerschaft an:

„Stimmen Sie für den Erhalt, die Modernisierung und die Erweiterung der Grundschulstandorte in Kessel und Asperden?

Kessel mit 4 Klassen und Asperden mit 8 Klassen. Die Anzahl und Dimensionierung der Räume soll dem Beispiel der empfohlenen Flächenbedarfe des Schulentwicklungsplanes nach BIREGIO folgen. Das Betreuungsangebot in den jeweiligen Ortschaften soll den gesetzlichen Vorgaben zur Ganztagsbetreuung ab 2026 entsprechen.“

Wie läuft der Bürgerentscheid ab?

Die dem Bürgerentscheid zugrundeliegende Frage kann nur mit JA oder NEIN beantwortet werden. Die Frage ist in dem Sinne entschieden, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit mindestens 20 Prozent der Bürgerschaft beträgt. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit NEIN beantwortet. Ist dieses Mindestquorum von 20 Prozent der Bürgerschaft nicht erreicht, ist der Bürgerentscheid gescheitert. 

Ist der Bürgerentscheid mit einer Mehrheit von mindestens 20 Prozent der Bürgerschaft mit JA beschieden worden, wird damit der Ratsbeschluss vom 15. Juni 2023, der eine Fusion beider Grundschulstandorte in einem Neubau an einem alternativen Standort in Asperden beschlossen hat, aufgehoben und durch den Bürgerentscheid ersetzt. 

Die Verwaltung ist dann verpflichtet, die Entscheidung des Bürgerentscheids entsprechend der Fragestellung umzusetzen: die beiden Grundschulstandorte Kessel und Asperden sind durch bauliche Modernisierung und Erweiterung zu erhalten.

Die Abstimmung findet gemäß § 1 der Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt Goch ausschließlich per Brief statt. Hierzu wird die Stadt Goch allen Abstimmungsberechtigten Briefabstimmungsunterlagen zustellen. Der Versand erfolgt ab dem 24.4.2024.

Wer sich an der Abstimmung beteiligen möchte, muss seinen Stimmschein sowie in einem extra verschlossenen Briefumschlag seinen Stimmzettel so rechtzeitig übersenden, dass er am Tag des Bürgerentscheids (23.05.2024) bis 16.00 Uhr im Rathaus der Stadt Goch eingegangen ist. Die Stimmbriefe können auch zu den allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses 

Montag: 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Dienstag: 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

abgegeben werden.

Ein Einwurf in den Außenbriefkästen des Rathauses (am Haupteingang) ist jederzeit, am Tag des Bürgerentscheids (23. Mai 2024) lediglich bis 16.00 Uhr möglich.

Spätestens am Tag vor Beginn der Einsichtsfrist in das Abstimmungsverzeichnis benachrichtigt der Bürgermeister jeden Abstimmungsberechtigten über den anstehenden Bürgerentscheid, der in das Abstimmungsverzeichnis eingetragen ist. Die Benachrichtigung enthält folgende Angaben bzw. Unterlagen:

a) ein Abstimmungsheft/Informationsheft gemäß § 8 der Satzung der Stadt Goch für die Durchführung von Bürgerentscheiden sowie
b) die vollständigen Abstimmungsunterlagen (Stimmbriefumschlag mit Stimmschein, Stimmzettelumschlag und Stimmzettel, Merkblatt für die Briefabstimmung)


Abstimmungsberechtigung

Abstimmungsberechtigt ist, wer am Tag des Bürgerentscheids (23.Mai 2024) Deutscher im Sinne von Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzt, das 16. Lebensjahr vollendet hat und mindestens seit dem 16. Tag vor dem Bürgerentscheid (23. Mai 2024) im Gemeindegebiet seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat. Von der Abstimmung ausgeschlossen ist, wer infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland das Wahlrecht nicht besitzt.


Öffentlichkeit der Abstimmungshandlung

Die Auszählung der Stimmen erfolgt am Tag des Bürgerentscheids (23. Mai 2024) ab 16.00 Uhr im Rathaus der Stadt Goch. Die Ermittlung des Abstimmungsergebnisses ist öffentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung der Abstimmungsermittlung möglich ist.

Kann auch online abgestimmt werden?

Nein, es können ausschließlich Stimmen mittels der offiziellen Stimmzettel abgegeben werden.

Wann ist der Bürgerentscheid erfolgreich?

Ist der Bürgerentscheid mit einer Mehrheit von mindestens 20 Prozent der Bürgerschaft mit JA beschieden worden, wird damit der Ratsbeschluss vom 15. Juni 2023, der eine Fusion beider Grundschulstandorte in einem Neubau an einem alternativen Standort in Asperden beschlossen hat, aufgehoben und durch den Bürgerentscheid ersetzt. 

Die Verwaltung ist dann verpflichtet, die Entscheidung des Bürgerentscheids entsprechend der Fragestellung, umzusetzen: die beiden Grundschulstandorte Kessel und Asperden sind durch bauliche Modernisierung und Erweiterung zu erhalten.

Ist der Bürgerentscheid nicht erfolgreich, bleibt der Ratsbeschluss von 2023 in Kraft und wird umgesetzt.
 

Was ist ein Abstimmungsheft / Informationsblatt?

Mit den Briefabstimmungsunterlagen erhalten die Abstimmungsberechtigten ein sogenanntes Abstimmungsheft. In ihm sind alle Informationen zum Bürgerentscheid aufgeführt. Die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens, der Bürgermeister sowie alle im Rat der Stadt Goch vertretenen Fraktionen verfassen eine eigene Stellungnahme und nennen ihre Argumente für die Sachentscheidung. Somit bietet das Abstimmungsheft eine wichtige Informationsgrundlage für die Teilnahme am Bürgerentscheid.

Das Abstimmungsheft steht hier zum Download zur Verfügung.

Weitere Informationen

Bei Fragen und Anmerkungen zum Bürgerbegehren hilft unsere Stabsstelle Recht, Datenschutz und Vergabe gerne weiter.

Kontakt:

Kerstin Rupin-Friedrichs
Telefon: 0 28 23 / 320-130
Email: kerstin.rupin-friedrichs@goch.de

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