Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Goch hat in seiner Sitzung am 01.10.2024 folgende Straßenbenennung beschlossen:
Die neu zu benennende Straße innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 15/4 Pfalzdorf erhält die Bezeichnung
„Achter de Retött“.
Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 15/4 grenzt an das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 15/7 Pfalzdorf. Die neu zu benennende Straße soll an die dort angelegte Straße „Achter de Retött“ angeschlossen werden.
Der vorstehende Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Goch wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Lage der Straße ist in dem nachstehenden Kartenausschnitt gekennzeichnet.
Goch, den 09.10.2024
Der Bürgermeister