Lage: Hommersum, nördlich der Hassumer Straße, östlich der Straße Hooge Weg
Der Bau- und Planungsausschuss hat am 17.10.2023 folgenden Beschluss gefasst:
Für die Grundstücke der Gemarkung Hommersum, Flur 4, Flurstücke 2 (teilw.) sowie 3 (teilw.) – die genaue Abgrenzung ist aus der zeichnerischen Darstellung ersichtlich – wird gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung, die Aufstellung der 134. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Goch beschlossen.
Bisherige Darstellung: „Wohnbauflächen“
Künftige Darstellung: „Flächen für die Landwirtschaft
Der Bau- und Planungsausschuss hat am 17.10.2023 ferner beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Der Planvorentwurf wird mit der Vorentwurfsbegründung in der Zeit vom
07.11.2023 bis einschließlich 10.12.2023
im Internet unter www.goch.de/beteiligungen
veröffentlicht.
Zusätzlich liegen die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der o. g. Veröffentlichungsfrist bei der Abteilung Stadtplanung der Stadt Goch im Neubau des Rathauses, Markt 2, 3. Obergeschoss während der Dienststunden öffentlich aus. Eine Terminvereinbarung ist erforderlich (telefonisch: 02823/320-200, per E-Mail: stadtplanungsamt@goch.de).
Über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung wird öffentlich unterrichtet.
Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Dies ist zum Beispiel durch Abgabe einer Stellungnahme über die Internetseite www.goch.de/beteiligungen möglich.
Bestätigung gemäß § 2 Abs. 3 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (BekanntmVO) in der derzeit gültigen Fassung
Es wird hiermit bestätigt, dass der Wortlaut des Aufstellungsbeschlusses mit dem Beschluss des Bau- und Planungsausschusses vom 17.10.2023 übereinstimmt und dass nach § 2 Abs. 1 und 2 der BekanntmVO verfahren worden ist.
Bekanntmachungsanordnung:
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der derzeit gültigen Fassung eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes gegen den Aufstellungsbeschluss nach Ablauf von sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) der Aufstellungsbeschluss ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Beschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Goch vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Goch, den 23.10.2023
Der Bürgermeister
Knickrehm