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Beteiligung der Öffentlichkeit, Änderung FNP, PV-Anlage, Altes Bahnhofsgelände Pfalzdorf

Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches
zur 125. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Goch – PV-Anlage / Altes Bahnhofsgelände Pfalzdorf

Lage: westlich der Hevelingstraße, entlang der Bahnlinie Kleve-Goch, auf dem alten Bahnhofsgelände

Bisherige Darstellung: „Flächen für die Landwirtschaft“ und „Bahnanlagen“
Künftige Darstellung: „Sonderbaufläche“ mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik-Frei-
flächenanlage“

Der Bau- und Planungsausschuss hat am 17.10.2023 beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen.

Der Planentwurf der 125. Änderung des Flächennutzungsplans wird mit der Entwurfsbegründung einschließlich Umweltbericht und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom

31.10.2023 bis einschließlich 01.12.2023
im Internet unter www.goch.de/beteiligungen

veröffentlicht.

Hinweise:

  1. Während der Dauer der o. g. Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
     
  2. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Dies ist über die Internetseite www.goch.de/beteiligungen möglich. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden, beispielsweise schriftlich.
     
  3. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.
     
  4. Zusätzlich liegen die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der o. g. Veröffentlichungsfrist bei der Abteilung Stadtplanung der Stadt Goch im Neubau des Rathauses, Markt 2, 3. Obergeschoss während der Dienststunden öffentlich aus. Eine Terminvereinbarung ist erforderlich (telefonisch: 02823/320-200, per E-Mail: stadtplanungsamt@ goch.de).

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

  • Umweltbericht mit Informationen zu den wesentlichen Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch, einschließlich der menschlichen Erholung (Immissionen, Erholung), Tiere und Pflanzen sowie biologische Vielfalt (insb. die Auswirkungen auf den Lebensraum u. biologische Vielfalt), Fläche (Flächeninanspruchnahme und Bodenversiegelung), Boden (Versiegelung, Verlust von Böden, Altlasten), Wasser (Grund- und Oberflächenwasser, Hochwasserschutz), Klima/Luft (Schadstoffimmissionen, klimatische Situation im Plangebiet), Landschaft (Veränderungen des Landschaftsbildes, Erholung), Kultur- und Sachgüter (Bau- und Bodendenkmäler) sowie sonstige Umweltbelange
     
  • Artenschutzbeitrag (ASB I); es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben über die Darlegung der Betroffenheit oder Beeinträchtigung planungsrelevanter Arten
     
  • Artenschutzbeitrag (ASB II); es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben über die Darlegung der Betroffenheit oder Beeinträchtigung der planungsrelevanten Art Bluthänfling
     
  • Baugrundgutachten mit Aussagen zu den Bodenverhältnissen, den Grundwasserständen und der Versickerungsfähigkeit
     
  • Blendanalyse mit Aussagen zu Blendwirkungen auf den Straßen- und Bahnverkehr sowie angrenzende Nutzungen
     
  • Stellungnahme zur vorhandenen Altlastenverdachtsfläche aufgrund möglicher Kriegsaltlasten aus dem Zweiten Weltkrieg

Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Goch, den 18.10.2023
Der Bürgermeister
gez. Knickrehm

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