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Widmung von Verkehrsflächen, An der Talschule

Öffentliche Bekanntmachung

Widmung von Verkehrsflächen

Gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) vom 23. September 1995 (GV.NRW 1995 S.1028 ff.) in der zurzeit geltenden Fassung wird die nachstehend aufgeführte Verkehrsfläche dem öffentlichen Verkehr als Gemeinde-straße gewidmet:

StraßeGemarkungFlurstücksbezeichnung
An der TalschulePfalzdorfFlur10,
Flurstücke 1203 und 1206


Die zuvor aufgeführte Verkehrsfläche ist im folgenden Lageplan gelb markiert.

Die Widmung der vorgenannten Verkehrsfläche gilt am Tage nach der Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt Goch als bekannt gegeben.

Gegen die Widmung kann binnen eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf erhoben werden. Weitere Informationen  hierzu sind der Internetseite www.justiz.de zu entnehmen.


Goch, den 16.09.2024
Knickrehm
-Bürgermeister-

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