Öffentliche Bekanntmachung
Widmung von Verkehrsflächen
Gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) vom 23. September 1995 (GV.NRW 1995 S.1028 ff.) in der zurzeit geltenden Fassung werden die nachstehend aufgeführten Verkehrsflächen dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraßen gewidmet:
Straße | Gemarkung | Flurstücksbezeichnung |
Dr. Schraven-Straße | Goch | Flur 5, Flurstück 473 und 180 |
Martin-Fonck-Straße | Goch | Flur 5, Flurstück 474 |
Van-Acken-Straße | Goch | Flur 5, Flurstück 322 teilweise und 363 |
Die zuvor aufgeführten Verkehrsflächen sind im folgenden Lageplan gelb markiert.
Die Widmung der vorgenannten Verkehrsflächen gilt am Tage nach der Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt Goch als bekannt gegeben.
Gegen die Widmung kann binnen eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungs-gericht Düsseldorf erhoben werden. Weitere Informationen hierzu sind der Internetseite www.justiz.de zu entnehmen.
Goch, den 17.09.2024
Knickrehm
-Bürgermeister-