Europawahl: EU-Bürger können Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis stellen
Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union die in Goch leben und hier an der Europawahl teilnehmen wollen, müssen zu diesem Zweck einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis der Stadt Goch stellen. Ein entsprechender Online-Antrag inklusive Merkblatt ist hier verlinkt. Die Anträge müssen bis spätestens zum 19. Mai 2024 eingegangen sein.
Wer bereits bei einer früheren Europawahl einen solchen Antrag gestellt hat und in das Wählerverzeichnis aufgenommen wurde, braucht nicht erneut einen Antrag zu stellen. Im Zweifel hilft das Wahlamt der Stadt Goch mit Informationen gerne weiter: Telefon 0 28 23 / 320-113, Email: wahlamt@goch.de. Alle Informationen auch im Portal: Service von A – Z, Suchwort „Europawahl“. (tm)