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Gartenwasserzähler - Anmeldung und Zählerstandsmeldung des Zweitzählers

Für die Gartenbewässerung wird häufig Frischwasser in größeren Mengen genutzt. Dieses wird dann nicht in den Schmutzwasserkanal geleitet. Für diese Wassermengen fällt keine Abwassergebühr an, so dass Gartenbesitzer sparen können. Zur Erfassung dieser Mengen ist jedoch die Installation eines geeichten Kaltwasserzählers, auch Wasseruhr genannt, erforderlich. Dieser geeichte Kaltwasserzähler ist alle 6 Jahre auszutauschen.

Sollten Sie sich für die Installation eines geeichten Kaltwasserzählers entscheiden, ist einmalig eine Anmeldung erforderlich. Hierzu können Sie ein Online-Formular verwenden.

Die Wassermengen, die Sie innerhalb eines Jahres für die Gartenbewässerung verbrauchen, sind bis spätestens zum 15. Januar des Folgejahres der Stadt Goch mitzuteilen. Hierfür steht Ihnen ebenfalls ein Online-Formular zur Verfügung.  

Soweit Sie den Zählerstand erst nach dem 15. Januar des Folgejahres mitteilen, ist es leider rechtlich nicht mehr möglich, die Wassermengen bei der Berechnung der Abwassergebühren zu berücksichtigen.

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung finden Sie bei dem Abwasserbetriebes der Stadt Goch

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