Inhalt

Kinderreisepass

Ab dem 01.01.2024 können keine Kinderreisepässe mehr beantragt werden. Kinder erhalten ab sofort auf Antrag einen Personalausweis oder einen Reisepass.

Zu den Gründen, warum der Gesetzgeber Kinderreisepässe zum 31.12.2023 abgeschafft hat und was bei Ausweisdokumenten für Säuglinge und Kleinstkinder zu beachten ist, finden Sie ausführliche Informationen auf der BMI-Internetseite unter dem Link: BMI Information

Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben grundsätzlich bis zum aufgedruckten Gültigkeitsdatum gültig; ein vorzeitiger Umtausch ist nicht erforderlich.

Eine Gültigkeitsverlängerung oder Lichtbildaktualisierung ist ab dem 01.01.2024 nicht mehr möglich. Auch eine Berichtigung des Wohnortes, der Augenfarbe oder der Größe sind unzulässig.

Beachten Sie bitte, dass die Bearbeitungszeit für Personalausweise ca. 2-3 Wochen und Reisepässe ca. 4 Wochen  und länger betragen kann.

Kosten

weggefallen: 0,00€

weggefallen: 0,00€

Rechtsgrundlagen

Kontaktinformationen

Öffnungszeiten:

Montag und Dienstag von 08.00 - 16.30 Uhr

Mittwoch und Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr

Donnerstag von 08.00 - 18.00 Uhr

1. Samstag im Monat von 10.30 - 12.30 Uhr

Eine Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich und muss entweder telefonisch unter 02823/3200 bzw. online unter
https://tevis.krzn.de/tevisweb520/ gebucht werden.

Eine Bearbeitung ohne vorherige Terminvereinbarung ist nicht möglich. Bei verspätetem Erscheinen kann keine Bearbeitung garantiert werden.
 

Ansprechpartner
Bürgerservice
Telefon: 0 28 23 / 320 - 300
E-Mail: buergerservice@goch.de

Sie haben das Ende der Seite erreicht