Osterfeuer 2025: Anmeldung erforderlich - Private Feuer weiterhin nicht erlaubt
Wer in diesem Jahr ein Osterfeuer veranstalten möchte, muss dieses bis spätestens zum 6. April 2025 beim Ordnungsamt der Stadt Goch anmelden. Ein entsprechendes Anzeigeformular sowie ein Merkblatt mit wichtigen Informationen sind hier verfügbar. Das Abbrennen kleiner Mengen unbehandelten Holzes in Feuerschalen ist erlaubt und muss nicht angemeldet werden.
Osterfeuer dienen der Brauchtumspflege und sind ausschließlich dann zulässig, wenn sie von einer in der Ortsgemeinschaft verankerten Glaubensgemeinschaft, Organisation oder einem Verein mit dem Ziel der Traditionspflege ausgerichtet werden. Nach der Anmeldung erhalten die Veranstalter eine Rückmeldung, ob das geplante Feuer den geltenden Vorschriften entspricht. Das Ordnungsamt wird an den Ostertagen stichprobenartige Kontrollen durchführen, um die Einhaltung der Regelungen sicherzustellen.
Für Rückfragen stehen die folgenden Ansprechpartner zur Verfügung: Sven van Bühren, erreichbar unter der Telefonnummer 0 28 23 / 320-246, sowie Niclas Gorißen, erreichbar unter der Telefonnummer 0 28 23 / 320-172. (kd)