Zur Feststellung einer für die Einschulung notwendigen sogenannten Schulreife werden alle Kinder durch ärztliches Personal des Gesundheitsamtes Kreis Kleve untersucht.
Dabei werden Befunde zu Körpergröße, Körpergewicht, grob- und feinmotorische Fähigkeiten, internistische- und orthopädische Untersuchungen sowie dem Impfstatus erhoben. Außerdem werden ein Seh-, Farbseh- und Hörtest durchgeführt.
Erziehungsberechtigte werden umgehend über eventuelle auffällige Befunde informiert und bezüglich der Abklärung dieser Befunde beraten.
Die Einschulungsuntersuchung ist eine Dienstleistung, welche durch den Kreis Kleve durchgeführt wird. Die Einladung zur Untersuchung erfolgt seitens des Gesundheitsamtes automatisch im Nachgang zur Schulanmeldung.
Rechtsgrundlagen
Prozess
Wenn Sie Ihr Kind an einer Grundschule angemeldet haben, erhalten Sie durch die zuständige Kreisverwaltung eine Information, wann die Schuleingangsuntersuchung für Ihr Kind stattfindet.
Voraussetzungen
Für die Untersuchung sind in der Regel folgende Unterlagen mitzubringen:
- Vorsorgeheft
- Impfausweis
- ausgefüllter Anamnesebogen
- ärztliche Berichte (falls vorhanden)
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Kreises Kleve:
https://www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/einschulungsuntersuchung/
Weiterführende Informationen
Hinweise:
- Zur Untersuchung gehören: Überprüfung der Seh- und Hörfähigkeit, körperliche Untersuchung, Tests zur Überprüfung der für den Schulbesuch bedeutsamen Fähigkeiten im Bereich der Motorik und der Wahrnehmung
- Sollten sich in einem der Bereiche Auffälligkeiten oder Entwicklungsverzögerungen ergeben, so wird dies mit den Erziehungsberechtigten besprochen und es werden Empfehlungen zu weiteren Untersuchungen bzw. Förderung oder Therapie gegeben
- Die Mitteilung über die Schulfähigkeit und über eine empfehlenswerte Förderung oder eine Therapie erfolgt schriftlich an die entsprechende Grundschule