Zur Feststellung einer für die Einschulung notwendigen sogenannten Schulreife werden alle Kinder durch ärztliches Personal des Gesundheitsamtes Kreis Kleve untersucht.
Dabei werden Befunde zu Körpergröße, Körpergewicht, grob- und feinmotorische Fähigkeiten, internistische- und orthopädische Untersuchungen sowie dem Impfstatus erhoben. Außerdem werden ein Seh-, Farbseh- und Hörtest durchgeführt.
Erziehungsberechtigte werden umgehend über eventuelle auffällige Befunde informiert und bezüglich der Abklärung dieser Befunde beraten.
Die Einschulungsuntersuchung ist eine Dienstleistung, welche durch den Kreis Kleve durchgeführt wird. Die Einladung zur Untersuchung erfolgt seitens des Gesundheitsamtes automatisch im Nachgang zur Schulanmeldung.