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Offener Ganztag - Betreuungsangebot in den Schulen

Das Betreuungsangebot wurde in Goch flächendeckend an allen Grundschulen umgesetzt. Grundlage für die Einrichtung und Durchführung der offenen Ganztagsschule im Primarbereich bildet der Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 26.01.2006 (ABl. NRW Seite 29).
Die Teilnahme an dem außerunterrichtlichem Betreuungsangebot „Offener Ganztag" ist freiwillig. Wird das Kind angemeldet, so gilt die Anmeldung grundsätzlich für das ganze Schuljahr. Dies gilt auch für die Betreuungsformen VHT und SBT – sh. unten.
Die Betreuung in der Offenen Ganztagsschule ist von 08:00 bis 16:00 Uhr gewährleistet. Es gibt eine Anwesenheitspflicht während der Kernzeit von 08.00 bis 15.00 Uhr. Die offene Ganztagsschule bietet auch an unterrichtsfreien Tagen und bei Bedarf in den Ferien Angebote außerhalb der Unterrichtszeit an.
Der festgesetzte monatliche Elternbeitrag für die Teilnahme an dem Betreuungsangebot „Offene Ganztagsschule" im Bereich der Stadt Goch beträgt (ab dem 01.08.2022):

  • für das 1. Kind 51,98 € und ab dem 01.08.2023 monatlich 53,54 €
  • für das 2. Kind 46,68 € und ab dem 01.08.2023 monatlich 48,08 €
  • für das 3. Kind 41,38 € und ab dem 01.08.2023 monatlich 42,62 €
  • und ab dem 4. Kind 0,00 €.

Die Beiträge erhöhen sich jährlich zum 01.08. um jeweils 3%.

Neben dem offenen Ganztagsangebot wird an den GGS St. Georg, Niers-Kendel und Freiherr-von-Motzfeld eine verlässliche Betreuung von 8 Uhr bis 13 Uhr angeboten (VHT-Betreuung).
Der festgesetzte monatliche Elternbeitrag für die Teilnahme an diesem Betreuungsangebot im Bereich der Stadt Goch beträgt (ab dem 01.08.2022):

  • für das 1. Kind 37,13 € und ab dem 01.08.2023 monatlich 38,25 €
  • für das 2. Kind 31,38 € und ab dem 01.08.2023 monatlich 32,78 €
  • für das 3. Kind 26,52 € und ab dem 01.08.2023 monatlich 27,32 €
  • und ab dem 4. Kind 0,00 €.

Die Beiträge erhöhen sich jährlich zum 01.08. um jeweils 3%.

Zudem wird an der Leni-Valk-Realschule und dem Gocher Gymnasium eine pädagogische Übermittagbetreuung in der Sekundarstufe I angeboten (SBT-Betreuung).
Der festgesetzte monatliche Elternbeitrag für die Teilnahme an diesem Betreuungsangebot im Bereich der Stadt Goch beträgt (ab dem 01.08.2022):

  • für das 1. Kind 42,44 € und ab dem 01.08.2023 monatlich 43,71 €
  • für das 2. Kind 37,13 € und ab dem 01.08.2023 monatlich 38,25 €
  • für das 3. Kind 31,83 € und ab dem 01.08.2023 monatlich 32,78 €
  • und ab dem 4. Kind 0,00 €.

Die Beiträge erhöhen sich jährlich zum 01.08. um jeweils 3%.

Für alle Betreuungsformen besteht die Möglichkeit der Beitragsbefreiung bei Bezug folgender Sozialleistungen:

  • Arbeitslosengeld II nach dem Sozialgesetzbuch II
  • Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz
  • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz.

Es besteht außerdem die Möglichkeit einer Beitragsreduzierung um jeweils 50% des Elternbeitrages bei einem anrechenbaren Jahreseinkommen unter 25.000 €.
Das Einkommen ist durch geeignete Einkommensnachweise bzw. Sozialleistungsbescheiden zu belegen.

Für die Befreiung und/oder Reduzierung ist ein Antrag zu stellen. Diesen finden Sie weiter oben.

Selbstverständlich kann der Antrag in der Schulverwaltung als Vordruck in Papierform angefordert werden. Dazu melden Sie sich bitte bei der hier angegebenen Kontaktperson.

Änderungen in den Einkommensverhältnissen sind vom Antragsteller unverzüglich anzuzeigen.

Wird in Schulen ein gemeinsames Mittagessen angeboten, können Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaket die Übernahme dieser Kosten beantragen. Sofern Sie diese Leistung beantragen möchten, setzen Sie sich bitte mit dem Jobcenter der Stadt Goch in Verbindung.
Der Elternbeitrag für das Mittagessen wird vom jeweiligen Kooperationspartner erhoben.
Kooperationspartner sind:

  • Förderverein der Katholische Bekenntnisgrundschule Liebfrauen

AWO Kreisverband Kleve e.V. für

  • die Gemeinschaftsgrundschule St. Georg
  • die Gemeinschaftsgrundschule Freiherr-von-Motzfeld
  • die Gemeinschaftsgrundschule Niers-Kendel
  • die Gemeinschaftsgrundschule Arnold-Janssen
  • die Leni-Valk-Realschule
  • das Gocher Gymnasium

Bei diesen Kooperationspartnern handelt es sich um die Betreuungsträger, mit denen Sie im Bedarfsfall einen Betreuungsvertrag aufnehmen. Dazu wenden Sie sich bitte an die jeweilige Schule Ihres Kindes.

Ansprechpartner

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