Inhalt

Sonderpädagogischer Förderbedarf

Sie sind der Ansicht, dass Ihr Kind nicht erfolgreich am Schulunterricht teilnehmen kann und wünschen sich eine sonderpädagogische Förderung?
Lesen Sie hier, welche Möglichkeiten Sie haben.

Ein sonderpädagogischer Förderbedarf kann bei Kindern und Jugendlichen, die in ihren Bildungs-, Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten so beeinträchtigt sind, dass sie im Unterricht der allgemeinen Schule ohne sonderpädagogische Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden können, bestehen.

Liegt bei Ihrem Kind eine solche Beeinträchtigung, die nicht allein durch pädagogische Fördermaßnahmen ausgeglichen werden kann, vor, dann können Sie einen Antrag auf Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs stellen.

Sonderpädagogische Förderschwerpunkte sind:
  1. Lernen,
  2. Sprache,
  3. geistige Entwicklung,
  4. emotionale-soziale Entwicklung,
  5. körperlich-motorische Entwicklung,
  6. Hören,
  7. Sehen.

Ein Bedarf an sonderpädagogischer Förderung kann auch bei Schülerinnen und Schülern mit festgestelltem Autismus oder langfristigen Erkrankungen bestehen.

Falls Sie ihr Kind an einer Förderschule anmelden möchten, erhalten Sie hier weiterführende Informationen: Anmeldung an einer Förderschule

Ansprechpartner
Schulverwaltung, Sportangelegenheiten
Telefon: 02823/320 - 0
E-Mail: schulverwaltungsamt@goch.de

Sie haben das Ende der Seite erreicht