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Was erledige ich wo?

Die Dienstleistungen der Stadt Goch im Überblick. Hier finden Sie Informationen, Formulare, Ansprechpartner und vieles mehr zu Ihrem Anliegen. Viele dieser Services lassen sich schon vollständig digital abwickeln. So können Sie Anträge online stellen, bequem Nachweise hochladen und ggfs. anfallende Gebühren online bezahlen. Für viele andere Dienstleistungen stehen Ihnen Formulare, teilweise online ausfüllbar, zum Download zur Verfügung.

  • Verwendung des Landeswappens

    Allgemeine Informationen zur Verwendung des Landeswappens

  • Vorkaufsrecht der Gemeinde

    Beim Kauf eines Grundstücks kann die Gemeinde des jeweiligen Bundeslandes oder ein begünstigter Dritter unter bestimmten Voraussetzungen in den Kaufvertrag eintreten.

  • Vorübergehende Gestattung / Gestattung aus besonderem Anlass

    Für einen besonderen Anlass (Veranstaltung) kann die vorübergehende Gestattung eines Gastgewerbes mit Alkoholausschank erteilt werden.

  • Vorzeitige Einschulung in der Grundschule

    Sie haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit Ihr Kind vorzeitig an einer Grundschule anzumelden.

  • Wahlhelfer oder Wahlhelferin

    Anmeldemöglichkeit zum Wahlhelfer

  • Waldfriedhof Nierswalde

    Der Waldfriedhof im Ortsteil Nierswalde wurde im Jahre 1948 den Heimatvertriebenen ein Teil des Kriegszerstörten Reichswaldes zur Ansiedlung zugewiesen

  • Wertstoffe

    Informationen über die Angebote des Wertstoffhofes in Goch.

  • Wiederkehrende Prüfung

  • Winterdienst

    Die Mitarbeiter des Kommunalbetriebes Goch sind im Winterdienst Tag und Nacht im Zweischichtsystem mit jeweils 20 Mitarbeitern im Einsatz. Um auch außerhalb der regulären Arbeitszeiten sichere Straßen und Wege im Gocher Stadtgebiet zu garantieren, sind die Mitarbeiter des Bauhofes morgens vor Dienstbeginn ab 4:30 Uhr und nach Dienstende bis 19:00 Uhr in Bereitschaft. Auch am Wochenende stehen die Mitarbeiter bei Winterwetter von 4:30 Uhr bis 19:00 Uhr zur Verfügung.

  • Wirtschaftliche Jugendhilfe

    Hier finden Sie weitere Informationen

  • Wohnberechtigungsschein

    Ein Wohnberechtigungsschein wird dem Antragsteller/der Antragstellerin auf Antrag von der zuständigen Stelle der Heimatgemeinde/des (künftigen) Wohnortes für die Dauer eines Jahres ausgestellt, wenn sich der Antragsteller/die Antragstellerin nicht nur vorübergehend in Nordrhein-Westfalen/in der Bundesrepublik Deutschland aufhält und auf längere Dauer einen Wohnsitz als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen gründen will.

  • Wohngeld

    Mieterinnen und Mieter können bei Bedarf einen Mietzuschuss, Eigentümerinnen und Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung können einen sogenannten Lastenzuschuss beantragen.

  • Wohnung abmelden

    Abmeldung der Haupt- und/oder Nebenwohnung.

  • Wohnung anmelden

    Anmelden einer Hauptwohnung oder Nebenwohnung bei der Meldebehörde.

  • Wohnungsstatusänderung (Ummeldung)

    Änderung des Status der Hauptwohnung. Jede Änderung der Hauptwohnung ist der zuständigen Meldebehörde mitzuteilen.

  • Zinssenkungsanträge / Zinssenkungsbescheinigung

    Das Land Nordrhein-Westfalen fördert den Neubau und Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum für Familien und Haushalte mit geringerem Einkommen, die ohne diese Förderung kaum die Möglichkeit hätten Wohneigentum zu erlangen, mit zinsvergünstigten Darlehen. Den Antrag stellen Sie direkt bei der Stadt Goch.

  • Zurückstellung vom Schulbesuch

    Die Einschulung von schulpflichtigen Kindern kann unter gewissen Voraussetzungen für ein Jahr zurückgestellt werden.

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